Dekra Akademie
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Schienenfahrzeugen und Binnen-/Seeschiffen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) eine/n Gefahrgutbeauftragte/n bestellen Als Gefahrgutbeauftragte/r darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis verfügt. Durch die Teilnahme an einem entsprechenden Seminar werden die erforderlichen.. Gerichtet an: Personen, die Gefahrgutbeauftragte werden wollen/ sollen;besonders in Verbindung mit den Verkehrsträgern Straße, Schiene, Binnenschiff, Seeschiff
KVS Ulm
Schriftliche Prüfung Dieser Lehrgang richtet sich an Fahrzeugführer/-innen, die zukünftig Gefahrgüter der Klasse 7 befördern wollen....
Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft gGmbH
Damit Gefahrgutfahrer über den neusten Wissensstand verfügen, schreibt der Gesetzgeber eine Auffrischungsschulung nach spätestens 5 Jahren vor. Hauptziele des Fortbildungskurses sind:...
Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft gGmbH
Fachkräfte müssen über ausreichende Kenntnisse der in ihrem Aufgabenbereich maßgeblichen Gefahrgutvorschriften verfügen. Diese Kenntnisse sind durch regelmäßige Schulungen nachzuweisen....
Dekra Akademie
Für Unternehmen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken, gilt bezüglich ihres Personals folgende Regelung: Alle an der Vorbereitung und Durchführung der Transporte beteiligten Personen müssen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie im Rahmen von Erst- und Wiederholungsschulungen erwerben bzw. auffrischen müssen. Gerichtet an: Alle Mitarbeiter/innen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken oder dies beauftragen.
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Für Unternehmen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken, gilt bezüglich ihres Personals folgende Regelung: Alle an der Vorbereitung und Durchführung der Transporte beteiligten Personen müssen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie im Rahmen von Erst- und Wiederholungsschulungen erwerben bzw. auffrischen müssen. Gerichtet an: Alle Mitarbeiter/innen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken oder dies beauftragen.
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Für Unternehmen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken, gilt bezüglich ihres Personals folgende Regelung: Alle an der Vorbereitung und Durchführung der Transporte beteiligten Personen müssen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie im Rahmen von Erst- und Wiederholungsschulungen erwerben bzw. auffrischen müssen. Gerichtet an: Alle Mitarbeiter/innen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken oder dies beauftragen.
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Für Unternehmen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken, gilt bezüglich ihres Personals folgende Regelung: Alle an der Vorbereitung und Durchführung der Transporte beteiligten Personen müssen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie im Rahmen von Erst- und Wiederholungsschulungen erwerben bzw. auffrischen müssen. Gerichtet an: Alle Mitarbeiter/innen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken oder dies beauftragen.
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Für Unternehmen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken, gilt bezüglich ihres Personals folgende Regelung: Alle an der Vorbereitung und Durchführung der Transporte beteiligten Personen müssen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie im Rahmen von Erst- und Wiederholungsschulungen erwerben bzw. auffrischen müssen. Gerichtet an: Alle Mitarbeiter/innen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken oder dies beauftragen.
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Für Unternehmen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken, gilt bezüglich ihres Personals folgende Regelung: Alle an der Vorbereitung und Durchführung der Transporte beteiligten Personen müssen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie im Rahmen von Erst- und Wiederholungsschulungen erwerben bzw. auffrischen müssen. Gerichtet an: Alle Mitarbeiter/innen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken oder dies beauftragen.
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Für Unternehmen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken, gilt bezüglich ihres Personals folgende Regelung: Alle an der Vorbereitung und Durchführung der Transporte beteiligten Personen müssen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie im Rahmen von Erst- und Wiederholungsschulungen erwerben bzw. auffrischen müssen. Gerichtet an: Alle Mitarbeiter/innen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken oder dies beauftragen.
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Für Unternehmen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken, gilt bezüglich ihres Personals folgende Regelung: Alle an der Vorbereitung und Durchführung der Transporte beteiligten Personen müssen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie im Rahmen von Erst- und Wiederholungsschulungen erwerben bzw. auffrischen müssen. Gerichtet an: Alle Mitarbeiter/innen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken oder dies beauftragen.
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Für Unternehmen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken, gilt bezüglich ihres Personals folgende Regelung: Alle an der Vorbereitung und Durchführung der Transporte beteiligten Personen müssen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie im Rahmen von Erst- und Wiederholungsschulungen erwerben bzw. auffrischen müssen. Gerichtet an: Alle Mitarbeiter/innen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken oder dies beauftragen.
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Für Unternehmen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken, gilt bezüglich ihres Personals folgende Regelung: Alle an der Vorbereitung und Durchführung der Transporte beteiligten Personen müssen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie im Rahmen von Erst- und Wiederholungsschulungen erwerben bzw. auffrischen müssen. Gerichtet an: Alle Mitarbeiter/innen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken oder dies beauftragen.
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Für Unternehmen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken, gilt bezüglich ihres Personals folgende Regelung: Alle an der Vorbereitung und Durchführung der Transporte beteiligten Personen müssen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie im Rahmen von Erst- und Wiederholungsschulungen erwerben bzw. auffrischen müssen. Gerichtet an: Alle Mitarbeiter/innen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken oder dies beauftragen.
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Für Unternehmen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken, gilt bezüglich ihres Personals folgende Regelung: Alle an der Vorbereitung und Durchführung der Transporte beteiligten Personen müssen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie im Rahmen von Erst- und Wiederholungsschulungen erwerben bzw. auffrischen müssen. Gerichtet an: Alle Mitarbeiter/innen, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken oder dies beauftragen.
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Die Ladungssicherung von Waren, die in Frachtcontainern transportiert werden, ist aus zweierlei Gründen unabdingbar: Zum einen soll die Ware im einwandfreien Zustand beim Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des/der Transporteurs/in Rücksicht zu nehmen. Bei der Beförderung von Gefahrgut in Frachtcontainern müssen zusätzlich haftungsrechtliche Aspekte.. Gerichtet an: Alle Mitarbeiter/innen, die Frachtcontainer (auch mit Gefahrgut) packen bzw. dafür verantwortlich sind.
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Die Ladungssicherung von Waren, die in Frachtcontainern transportiert werden, ist aus zweierlei Gründen unabdingbar: Zum einen soll die Ware im einwandfreien Zustand beim Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des/der Transporteurs/in Rücksicht zu nehmen. Bei der Beförderung von Gefahrgut in Frachtcontainern müssen zusätzlich haftungsrechtliche Aspekte.. Gerichtet an: Alle Mitarbeiter/innen, die Frachtcontainer (auch mit Gefahrgut) packen bzw. dafür verantwortlich sind.
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Für Unternehmen, die Gefahrgut für den Lufttransport versenden, gilt bezüglich ihres Personals folgende Regelung: Alle an der Vorbereitung und Durchführung der Transporte beteiligten Personen müssen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie im Rahmen von Erst- und Wiederholungsschulungen erwerben bzw. auffrischen müssen. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) kann Unternehmen.. Gerichtet an: Alle Mitarbeiter/innen, die Gefahrgut für den Lufttransport versenden oder dies beauftragen.
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Für Unternehmen, die Gefahrgut für den Lufttransport versenden, gilt bezüglich ihres Personals folgende Regelung: Alle an der Vorbereitung und Durchführung der Transporte beteiligten Personen müssen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie im Rahmen von Erst- und Wiederholungsschulungen erwerben bzw. auffrischen müssen. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) kann Unternehmen.. Gerichtet an: Alle Mitarbeiter/innen, die Gefahrgut für den Lufttransport versenden oder dies beauftragen.
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