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Langzeit- und Lebensarbeitszeitmodelle

Seminar

In Wiesbaden ()

895 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

Die Zahl der Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern die Nutzung von Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten anbieten, wächst kontinuierlich und soll - geht es nach dem Gesetzgeber - weiter steigen. So sind mit dem sogenannten »Flexi-II-Gesetz « die Möglichkeiten und die Sicherheit für langfristige Arbeitszeitkonten vergrößert worden. Der Betriebsrat muss sich über die Möglichkeiten, Chancen und Risiken bei der Anwendung moderner Arbeitszeitkonten im Klaren sein, damit die entsprechenden Vereinbarungen der Belegschaft den größtmöglichen Nutzen bringen.

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Inhalte

Die Zahl der Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern die Nutzung von Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten anbieten, wächst kontinuierlich und soll - geht es nach dem Gesetzgeber - weiter steigen. So sind mit dem sogenannten »Flexi-II-Gesetz « die Möglichkeiten und die Sicherheit für langfristige Arbeitszeitkonten vergrößert worden.

Der Betriebsrat muss sich über die Möglichkeiten, Chancen und Risiken bei der Anwendung moderner Arbeitszeitkonten im Klaren sein, damit die entsprechenden Vereinbarungen der Belegschaft den größtmöglichen Nutzen bringen.

Auf den Punkt: Im Seminar machen Sie sich mit den rechtlichen Grundlagen vertraut, die zwingend zu beachten sind. Sie erhalten Hinweise für die flexible und optimale Gestaltung von Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten.

Kurzzeitkonten - Langzeitkonten - Lebensarbeitszeitkonten

  • Unterschiede der einzelnen Modelle
  • Gesetzliche und tarifvertragliche Rahmenbedingungen
  • Sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Konten (Flexi-II-Gesetz)
  • Steuerrechtliche Behandlung der Konten

Gestaltungselemente für Arbeitszeitkonten

  • Ansparen von Zeit, Geld oder Urlaub
  • Kontoführung in Geld
  • Verzinsung des Guthabens
  • Anpassung an Inflation und Tariferhöhung
  • Regeln für Einlagen und Entnahmen

Insolvenz, Arbeitgeberwechsel und Rente

  • Sicherung des Guthabens bei Insolvenz
  • Mitnahmemöglichkeit des Guthabens zum neuen Arbeitgeber?
  • Umwandlung des Guthabens in betriebliche Altersversorgung

Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Initiativrecht
  • Anrufung der Einigungsstelle


Zusätzliche Informationen

Ausschuss für Arbeitssicherheit,Betriebsratsmitglied,Gesamtbetriebsrat,Personalausschuss,Schwerbehindertenvertretung,Wirtschaftsausschuss,Betriebsrat

Langzeit- und Lebensarbeitszeitmodelle

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