Leiharbeit und Werkverträge
Seminar
In Düsseldorf
Beschreibung
-
Kursart
Intensivseminar
-
Gerichtet an
Für arbeitnehmer
-
Ort
Düsseldorf
-
Dauer
2 Tage
Aktuelle Rechtsprechung/Praxisworkshop
Vor über 10 Jahren wurde Leiharbeit extrem liberalisiert; das Pendel
schlägt aber mittlerweile um. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(AÜG) wurde 2011 reformiert, das BAG fällte 2013 grundlegende Entscheidungen
wie: Betriebsräte des Entleiherbetriebs können ihre Zustimmung
zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese
Beschäftigten dort nicht nur „vorübergehend“ eingesetzt werden sollen.
Viele Arbeitgeber weichen deswegen auf (Schein-)Werkverträge
aus. Hier sind die Lohnunterschiede noch viel drastischer. Die Suche
nach Handlungsoptionen und Gestaltungsmöglichkeiten zu Gunsten
der Beschäftigten gleicht oft einem Feuerwehreinsatz.
Seminarinhalte
z Der erste Seminarteil vermittelt die rechtlichen Grundlagen zum Einsatz
von Leiharbeit sowie zur Abgrenzung zu Werkverträgen und anderen
Formen, mit denen Arbeitgeber versuchen, die rechtlichen
Schranken der Leiharbeit zu umgehen. Aktuelle Entwicklungen in der
Rechtsprechung werden aufgezeigt, mit denen die Inhalte des AÜG
definiert werden. Anhand von praxisnahen Fällen wird gezeigt, wie
Betriebs- und Personalräte Einfluss nehmen können.
z Im zweiten Seminarteil werden wir für die Interessenvertretungen
relevante Aspekte der praktischen Gestaltung von Leiharbeit und
Werkverträgen diskutieren. Ziel ist es, auf Basis eines intensiven Erfahrungsaustauschs
gemeinsam Handlungsansätze für die jeweilige
betriebliche Situation zu entwickeln und weitere Netzwerkstrukturen
zu schaffen, die eine gegenseitige Unterstützung im täglichen
Umgang mit diesem Themenbereich ermöglichen.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Grundlagen Schwerbehindertenvertretungsarbeit
- Basiswissen SGB IX
Dozenten
.N. .N.
Divers
Inhalte
Vor über 10 Jahren wurde Leiharbeit extrem liberalisiert; das Pendel
schlägt aber mittlerweile um. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(AÜG) wurde 2011 reformiert, das BAG fällte 2013 grundlegende Entscheidungen
wie: Betriebsräte des Entleiherbetriebs können ihre Zustimmung
zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese
Beschäftigten dort nicht nur „vorübergehend“ eingesetzt werden sollen.
Viele Arbeitgeber weichen deswegen auf (Schein-)Werkverträge
aus. Hier sind die Lohnunterschiede noch viel drastischer. Die Suche
nach Handlungsoptionen und Gestaltungsmöglichkeiten zu Gunsten
der Beschäftigten gleicht oft einem Feuerwehreinsatz.
Seminarinhalte
z Der erste Seminarteil vermittelt die rechtlichen Grundlagen zum Einsatz
von Leiharbeit sowie zur Abgrenzung zu Werkverträgen und anderen
Formen, mit denen Arbeitgeber versuchen, die rechtlichen
Schranken der Leiharbeit zu umgehen. Aktuelle Entwicklungen in der
Rechtsprechung werden aufgezeigt, mit denen die Inhalte des AÜG
definiert werden. Anhand von praxisnahen Fällen wird gezeigt, wie
Betriebs- und Personalräte Einfluss nehmen können.
z Im zweiten Seminarteil werden wir für die Interessenvertretungen
relevante Aspekte der praktischen Gestaltung von Leiharbeit und
Werkverträgen diskutieren. Ziel ist es, auf Basis eines intensiven Erfahrungsaustauschs
gemeinsam Handlungsansätze für die jeweilige
betriebliche Situation zu entwickeln und weitere Netzwerkstrukturen
zu schaffen, die eine gegenseitige Unterstützung im täglichen
Umgang mit diesem Themenbereich ermöglichen.
Leiharbeit und Werkverträge