Leistungen für eine angemessene Schulbildung und Teilhabe (§ 55 SGB IX) sowie für Assistenzen in selbstbestimmten Wohnformen
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
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Dauer
2 Tage
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Beginn
Juni
Die Hilfekategorien Integrationshelfer, Schulbegleiter und Assistenzen in vielfältigen Lebenssituationen sind heute feste Bestandteile des Sozialhilferechts. Sie beinhalten sowohl unterstützende Hilfen zum selbstbestimmten freien Wohnen von Menschen mit Behinderung als auch begleitende Hilfen im Zusammenhang mit der schulischen Bildung oder der vorschulischen Erziehung in Kindertagesstätten und anderen ambulanten Einrichtungen. Diese Entwicklung betrifft in besonderem Maße das Leistungsrecht des SGB XII, vor allem die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 ff. SGB XII, die institutionelle Zuständigkeit und damit auch Konflikte und Konkurrenzen gegenüber anderen Leistungsträgern. So ist die erkennbare, oft einseitige Kostenverschiebung in die Sozialhilfe Ergebnis einer „QUASI-Verweigerungshaltung“ im Bildungsbereich, wo ureigensten Aufgaben der pädagogischen und schulorganisatorischen Begleitung von Kindern mit Behinderung nur ungenügend nachgekommen wird. Ferner haben die Teilhabeleistungen nach § 55 SGB IX eine Eigendynamik hervorgerufen, die zu umfangreichen Leistungserweiterungen geführt haben. Die Besonderheiten dieser Leistungsart und ihre Rechtsgrundlagen sowie die bisher ergangene Rechtsprechung werden erörtert.
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Inhalte
Zusätzliche Informationen
Leistungen für eine angemessene Schulbildung und Teilhabe (§ 55 SGB IX) sowie für Assistenzen in selbstbestimmten Wohnformen