Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II an den Schnittstellen SGB XII, Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Rente und Wohngeld/Kinderzuschlag

Seminar

In Berlin

270 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

  • Beginn

    Februar

Die Fortbildungsveranstaltungen finden als offene Seminare, Tagungen, Kurse und Workshops in Berlin und an zahlreichen Seminarorten in allen Bundesländern sowie als Inhouse-Schulungen, Coachings und Trainings in Verwaltungen bzw. Einrichtungen vor Ort statt.

Die halbjährliche Herausgabe eines an der neuesten Rechtsentwicklung orientierten Seminarprogramms mit einem breiten Themenspektrum trägt dem Bedarf der Kundinnen und Kunden Rechnung. Das Fortbildungsangebot wird kontinuierlich aktualisiert, indem frühzeitig neue Entwicklungen aufgegriffen und Veränderungen in der Arbeitswelt der Kundinnen und Kunden produktiv umgesetzt werden.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Gürtelstr. 29a/30, 10247

Beginn

FebruarAnmeldung möglich

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Inhalte

Die Aufforderung zum Rentenantrag bei Erwerbsunfähigkeit oder einer Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres, die beabsichtigte Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung haben immer unmittelbare Auswirkungen auf die Leistunsghöhe und auf die Zuständigekeiten (SGB II oder SGB XII). Vorhandene oder künftig zu erzielende Einkünfte können den Leistungsanspruch so verringern, dass Ansprüche auf Wohngeld und/oder Kinderzuschlag zum Wegfall des Leistungsanspruchs führen können. Neben den unmittelbaren Auswirkungen für die betroffene Person, sind im Zusammenspiel der Sozialleistungsträger Verfahrensfragen zu beachten (Fallübergänge/Erstattungsansprüche bei Vorleistungen). Ziel des Seminars ist es, systematisch die leistungsrechtlichen Auswirkungen der Beendigung des Leistungsbezugs in ihrer Gesamtheit aufzuzeigen, die Besonderheiten bei Fallübergängen (z. B. in die Rente und/oder das SGB XII) herauszuarbeiten und die erforderlichen praktischen Abläufe bei Beteiligung anderer Sozialleistungsträger (GKV, Renten- oder Sozialhilfeträger) darzulegen.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II an den Schnittstellen SGB XII, Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Rente und Wohngeld/Kinderzuschlag

270 € zzgl. MwSt.