Leitung eines Wohnbereiches/ Leitung eines ambulanten Pflegedienstes nach § 71 SGB XI
Kurs
In Hannover
Beschreibung
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Kursart
Kurs berufsbegleitend
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Niveau
Mittelstufe
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Ort
Hannover
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Unterrichtsstunden
460h
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Dauer
2 Jahre
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Unternehmenspraktikum
Ja
Wohnbereichsleitung/ Leitung eines ambulanten Pflegedienstes nach § 71 SGB XI. Gerichtet an: Mitarbeiter/innen des operativen Managements, die ihre erste Leitungsfunktion übernehmen möchten und dafür eine qualitativ gute Grundlage schaffen möchten.
Wichtige Informationen
Dokumente
- Anmeldung WBL
Dieser Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Die Weiterbildung entspricht den Anforderungen an die Qualifizierung der pflegerischen Leitung eines ambulanten Dienstes gem. § 71 SGB XI und befähigt ebenfalls zur Leitung eines Wohnbereiches im vollstationären Bereich oder einer teilstationären Einrichtung (z.B. Tagespflege).
Fachkräfte in der Pflege (mit einem staatlich anerkannten Berufsabschluss) , die Leitungsverantwortung übernehmen möchten.
Examen in einem Pflegeberuf
Nach Ihrem Signal über Emagister melden wir uns schnellstmöglich per Email oder telefonisch bei Ihnen, um noch offene Fragen zu klären. Sie sind auch herzlich eingeladen, uns in Hannover zu besuchen, um bei Kaffe oder Tee über Ihre Pläne zu sprechen.
Meinungen
Themen
- Führungs- und Leitungskompetenz
- Personalmanagement und Organisationsentwicklung
- Rechtliche Grundlagen
- Betriebswirtschaft/ Marketingmanagement
- Pflegeheim
- Altenheim
- Arbeitsrecht
- Konfliktmanagement
- Mitarbeitergespräche
- Sgb
Dozenten
Elisabeth Trczinski
Lehrgangsleitung
Inhalte
Konzept und Ziele der Weiterbildung - wir bereiten auf die Zukunft vor!
Um den enorm hohen Anforderungen an die Leitung und Steuerung einer Pflegeeinrichtung gerecht zu werden und die pflegerische Leitungsebene auf einer Seite zu entlasten, auf der anderen Seite in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen, auszubauen, setzen Gesundheitsunternehmen und deren Führungskräfte auch im operativen Management Mitarbeiter mit umfassender Handlungskompetenz ein.
Der Gesetzgeber schreibt es nicht zwingend vor, ist jedoch für jede erfolgreich auf dem Markt agierende Einrichtung Voraussetzung. Anders in der ambulanten Versorgung!
Wohnbereichsleiter/innen in der teil- und vollstationären Pflege, sowie Teamleitungen im ambulanten Bereich gehören längst idealerweise zum Team der Kompetenz- und Verantwortungsträger.
Sie sind in der Lage, Ihre Funktionseinheit erfolgreich zu führen und zu leiten, organisieren, die Pflegequalität zu prüfen und weiter zu entwickeln. Sie behalten die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen stets im Auge und sorgen für die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen.
Im Rahmen der Konzeption haben wir die herausfordernden Rahmenbedingungen, aber auch die Chancen, die in der Pflegebranche zu finden sind, besonders berücksichtigt. Hier sind die zwei wichtigsten:
Einbindung der Pflegekundenbedürfnisse in die fachlich fundierte und bedarfsgerechte pflegerische Versorgung nach neuesten wissenschaftlichen Standards.
Einbindung der Mitarbeiterbedürfnisse in eine kooperativ gestaltete, positiv geführte Pflegeorganisation.
Ohne Kunden braucht man keine Einrichtung, ohne Mitarbeiter kann keine Einrichtung geführt werden.
Unsere Überzeugung ist, dass Sie nur mit einem modernen Markt- und Führungsverständnis so erfolgreich Ihre Karriere gestalten werden, wie Sie es sich und wir Ihnen wünschen.
Daher begleiten wir unsere Absolventen weiterhin nach dem Abschluss als Führungskraft, um noch offene Frage, ungewöhnliche Situationen zu besprechen und mit Lösungen oder mit einem guten Gespräch zu unterstützen.
Ihr Fachwissen - modernes Fachwissen und zeitgerechte Instrumente
Die Basisinhalte der Weiterbildung orientieren sich nach der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsberufen, Anlage 1.6, G. - Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege - vom 7.12.2006 (Nds. GVBl. Nr. 32/2006), wir haben die Details den modernen Anforderungen und Herausforderungen und dem Lehrgangsumfang angepasst!
Führung und Leadership
- Führungsverständnis, Rolle der modernen Führungskraft
- Moderne Führungsmodelle und -stile
- Motivationstheorien - Demotivationssysteme - Burn-out
- Kommunikationspsychologie
- Mitarbeitergespräche
- Beratung und Anleitung
- Konfliktmanagement und Mediation
- Supervision und Coaching
- Moderationstechniken
- Präsentations- und Kreativitätstechniken
Unternehmensorganisation - Personalmanagement - Betriebswirtschaft
- Unternehmensleitbild
- Managementkonzepte
- Marketingmanagement
- Konzeptentwicklung - Wissenschaftliches Arbeiten
- Aufbau- und Ablauforganisation
- Qualitätsmanagementsysteme
- Qualitätskriterien in der Pflege
- Personalbedarfsermittlung
- Personalbeschaffung und Assessments
- Dienstplangestaltung
- Personalcontrolling
- Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Entgeltsysteme im Pflegebereich
- Einführung in die betriebliche Kosten- und Leistungserstellung
- Personalbedarfsberechnung
- Controlling
Pflegefachliche Kompetenz
- Grundlagen zum Pflegeverständnis
- Leitbilder, Ziele und Methoden in der Pflege
- Ethisches Handeln und Interaktion in der Pflege
- Pflegeprozessplanung und Qualitätssicherung auf dem neuesten Stand
- Professionalisierung im Pflegebereich - Pflege als Moderne Dienstleistung
- Pflegetheorien, -modelle, -prozess - Pflegeforschung
- Pflegediagnosen, Pflegebedarfsermittlung, Pflegeorganisation
- Pflegedokumentation
- Nationale Expertenstandards und deren Umsetzung
- Pflegecontrolling und Case Management
- Pflegeberatung
- Geriatrie - Gerontopsychiatrie - Psychiatrie,
- Sterbebegleitung
Rechtsgrundlagen
- System der Rechtsordnung
- Zivilrecht, Haftungs- und Strafrecht
- Rechtsformen von Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Arbeitsrecht, Arbeitsschutzrecht
- Sozial-, Gesundheitsrecht
- Betreuungsrecht
- Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen
- für psychisch Kranke
- Arbeits- und Tarifrecht
Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung, einer Projektarbeit und deren Präsentation ab.
Sie werden bestens vorbereitet sein.
Zusätzliche Informationen
Leitung eines Wohnbereiches/ Leitung eines ambulanten Pflegedienstes nach § 71 SGB XI