Medizinische und berufliche Rehabilitation im Rechtskreis des SGB II - gesetzliche Grundlagen

Seminar

In Berlin

190 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

  • Dauer

    1 Tag

Menschen mit Behinderung sind im besonderen Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Der Gesetzgeber hat daher mit dem SGB IX "Rehabilitation (REHA) und Teilhabe behinderter Menschen" ein besonderes Recht zur Förderung geschaffen. Neben den Anforderungen an die psychosozialen Kompetenzen der Mitarbeiter im Bereich der beruflichen Rehabilitation und des Fallmanagements müssen sie darüber hinaus zahlreiche, teilweise schwierige Rechtsnormen und eine Fülle von Einzelregelungen beachten. Im ersten Teil (SOA037N-1) erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die wesentlichen Normen und die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung. Sie werden in die Lage versetzt, Bescheide rechtssicher umzusetzen.

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Berlin
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  • Grundlagen

Inhalte

Schwerpunkte: Eingliederungsvereinbarung und REHA (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 SGB II) Antragsrecht des Leistungsträgers (§ 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II; vgl. § 145 Abs. 2 SGB III) Sanktionen und „Krankheit“ als wichtiger Grund (§§ 31 ff. SGB II) Überblick über die Leistungen zur medizinischen REHA Überblick über die Leistungen zur beruflichen REHA mit Schwerpunkt Leistungen des Rechtskreises im SGB II Besonderheiten des REHA-Verfahrensrechts Ermessensausübung durch die Verwaltung

Zusätzliche Informationen

1118SOA037N-1

Medizinische und berufliche Rehabilitation im Rechtskreis des SGB II - gesetzliche Grundlagen

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