Master
In Stuttgart
Beschreibung
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Kursart
Master
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Ort
Stuttgart
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Dauer
2 Jahre
Das Studium dient der künstlerischen Entwicklung und der Erweiterung der spezifischen technischen und interpretatorischen Kompetenz. Es beinhaltet darüber hinaus den Erwerb eines speziellen musiktheoretischen bzw. wissenschaftlichen Wissens. Das Masterstudium Musik wird in verschiedensten Richtungen angeboten. Gerichtet an: Absolventen oder Absolventinnen mit einem Bachelor oder einem Diplom.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Voraussetzung für die Aufnahme in einen Master-Studiengang ist ein Bachelor- oder Diplom-Abschluss.
Meinungen
Inhalte
Master Musik:
- Master Alte Musik
- Master Blasinstrumente / Master Schlagzeug
- Master Blockflöte / Master Historische Blasinstrumente
- Master Cembalo
- Master Dirigieren Orchester / Master Dirigieren
- Musiktheater / Master Dirigieren Chor
- Master Gesang
- Master Gitarre
- Master Historische Tasteninstrumente
- Master Jazz
- Master Kammermusik Bläser
- Master Kammermusik Klavier
- Master Kammermusik Streicher
- Master Kirchenmusik A
- Master Klavier
- Master Komposition / Master Komposition [Computermusik]
- Master Korrepetition
- Master Lied
- Master Musiktheorie / Master Musiktheorie-Hörerziehung
- Master Musikwissenschaft
- Master Neue Musik
- Master Oper
- Master Orgel
- Master Orgel Improvisation
- Master Streichinstrumente / Master Harfe
In Vorbereitung:
- Master Musikpädagogik / Master Instrumentalpädagogik
Die Regelstudienzeit der Master-Studiengänge beträgt 4 Semester. Studierende gleichnamiger Zusatzstudien können in die entsprechenden Master-Studiengänge wechseln. Auf Anfrage können Studienpläne zur Ansicht übermittelt werden. Ab sofort gilt: Bewerber für ein „Zusatzstudium" werden auf Master „umgeleitet".
Bewerbungsfrist:
- Anträge auf Zulassung zum Wintersemester müssen bis zum 30. April (Ausschlussfrist), Anträge auf Zulassung zum Sommersemester bis zum 1. Dezember (Ausschlussfrist) bei der Hochschule eingegangen sein. Als fristgerecht eingereicht gelten nur die Anträge, die sämtliche nach Abs. 2 erforderlichen Unterlagen enthalten. Über Ausnahmefälle entscheidet der Rektor.
Musik