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Neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Kurs
In Hamburg ()
Panzern Sie Ihre Daten gegen jede Bedrohung
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Kursart
Kurs
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Dauer
1 Tag
Die Datenschutz-Grundverordnung ist in Kraft und hat das Datenschutzrecht völlig neu geregelt.
Lernen Sie in unserem Praxis-Seminar:
Was sich durch die neue Datenschutz-Grundverordnung geänder hat,
welche verschärften Informationspflichten/Nachweispflichten/Einwilligungserklärungen nun gelten,
welche Veränderungen im Unternehmen getroffen werden müssen
und was das für Ihre Datenschutzorganisation bedeutet!
Dieses Seminar kann nach §15FAO anerkannt werden!
Hinweise zu diesem Kurs
Dieses Seminar wendet sich an Unternehmensjuristen, Führungskräfte, Datenschutzbeauftragte sowie Betriebs- und Personalräte. Das Seminar ist besonders für Teilnehmer mit zumindest elementaren Grundkenntnissen im Datenschutzrecht nach dem Bundesdatenschutzgesetz geeignet, da der Schwerpunkt auf den Änderungen liegt, die durch die Datenschutz-Grundverordnung eintreten.
Meinungen
Erfolge dieses Bildungszentrums
Sämtlich Kurse sind auf dem neuesten Stand
Die Durchschnittsbewertung liegt über 3,7
Mehr als 50 Meinungen in den letzten 12 Monaten
Dieses Bildungszentrum ist seit 16 Mitglied auf Emagister
Themen
- Datenschutz
- Informationspflichten
- Beschäftigtendatenschutz
- Datenschutzbeauftragte
- Neue Definitionen datenschutzrechtlicher Begriffe
- Neuregelung des Grundsatzes der Zweckbindung
- Widerspruchrecht
- Das "Recht auf Vergessenwerden"
Dozenten
Jean-Martin Jünger
Rechtsanwalt
Jean-Martin Jünger ist als Rechtsanwalt in der renommierten Bürogemeinschaft Kuntz und Kollegen in Mannheim tätig. Der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. So steht er Arbeitgebern, Betriebsräten, Arbeitnehmern sowie den Parteien des öffentlichen Dienstes
Dr. Frank Bongers
Rechtsanwalt
Dr. Frank Bongers ist Rechtsanwalt bei Esche Schümann Commichau in Hamburg. Als ehemaliger Personaljurist beim Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein ist er seit Jahren mit der Materie vertraut.
Inhalte
- Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
- Zeitpunkt des Inkrafttretens
- Erweiterung des Anwendungsbereiches: EU-weite Geltung und Geltung für Stellen außerhalb der EU
- Öffnungsklauseln für den deutschen Gesetzgeber
(Beschäftigtendatenschutz, Datenschutzbeauftragte etc.)
- Neue Definitionen datenschutzrechtlicher Begriffe
- Neuregelung des Grundsatzes der Zweckbindung
- Neue Rechtsgrundlagen
- Anforderungen an Einwilligungen
- Neue Rechenschaftspflichten für verantwortliche Stellen
- Umfangreiche Informationspflichten bei allen Erhebungen personenbezogener Daten (einschließlich Rechtsgrundlagen und Übermittlung von Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes)
- Einführung eines neuen Widerspruchrechts für betroffene Personen
- Das "Recht auf Vergessenwerden"
- Das "Recht auf Datenübertragbarkeit" (Datenportabilität)
- Neuregelung der Nutzung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung
- Datenschutz durch Technik und datenschutzrechtliche Voreinstellungen
- Datenschutzfolgenabschätzung
- Neue Informationspflichten bei "Hackerangriffen", Datenverlusten und anderen Fällen, in denen personenbezogene Daten in falsche Hände gelangen: Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde, Benachrichtigungspflichten gegenüber den betroffenen Personen
- Neue Regelungen:
- zum Schutz von Gesundheitsdaten
- für automatisierte Einzelentscheidungen, Profiling
- zum internationalen Datentransfer
- zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Erweiterte Befugnisse für nationale Aufsichtsbehörden, zentrale Zuständigkeiten für ganz Europa
(„One-Stop-Shop“) - Erhöhung der Bußgelder auf bis zu 20.000.000,00 EUR oder 4 % des Jahresumsatzes
Neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)