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Neuregelungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes
Kurs
In Wuppertal ()
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Dauer
1 Tag
Zum Seminar Neuregelungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf - und damit auch der Pflege von Familienangehörigen - ist eines der erklärten Ziele aller Parteien. Ende 2014 hat der Gesetzgeber deshalb einen weiteren Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf unternommen. Die Neuregelungen traten zum 1.1.2015 in Kraft, das Pflegezeitgesetz wurde teilweise erheblich geändert, das Familienpflegezeitgesetz vollständig neu gefasst. Sowohl in arbeitsrechtlicher- als auch in sozialrechtlicher Hinsicht ergeben sich erhebliche Änderungen für die betriebliche Praxis. Durch die Neuregelungen ist nunmehr ein gesetzlicher Anspruch auf Familienpflegezeit ausdrücklich gesetzlich normiert worden. Der Arbeitgeber kann den Anspruch nur dann abwenden, wenn dringende betriebliche Gründe die Durchführung der Familienpflegezeit unmöglich machen. Auch wurde der Kreis der nahen Angehörigen ausgedehnt. Ein besonderer Kündigungsschutz wurde geschaffen. Pflegende Familienangehörige haben nunmehr einen Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen.
Hinweise zu diesem Kurs
Teilnehmerkreis (m/w): Fach- und Führungskräfte aus dem Personalwesen Betriebsräte
Meinungen
Themen
- Recht
- Verein
Inhalte
- Das Pflegezeitgesetz
- Adressaten / "nahe Angehörige"
- Besonderheiten
- Darlehensanspruch in der Pflegezeit
- Pflegezeit und Urlaubsansprüche
- Sonderkündigungsschutz
- Befristete Einstellung eines Vertreters
- Das Familienpflegezeitgesetz
- Gesetzlicher Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit
- Voraussetzungen
- Förderung durch Darlehensanspruch
- Sonderkündigungsschutz
- Bußgeldvorschriften
- Das Zusammenspiel von Pflegezeit und Familienpflegezeit
- Ergänzungen durch das Sozialrecht
Zusätzliche Informationen
Neuregelungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes