Novellierung Des Bundesdatenschutzgesetzes (bdsg) Sowie Aktuelle Neuerungen Im Datenschutz - Durchführungsgarantie
Kurs
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Berlin
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Dauer
1 Tag
Der Datenschutzbeauftragte muss zur Sicherstellung seiner Fachkunde gemäß § 4f Abs. 2 BDSG Kenntnis über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts besitzen. In diesem Seminar informieren wir Sie über die gesetzlichen Neuerungen im Bereich des BDSG zum 01.09.2009 sowie korrelierender Gesetze. Sie erhalten die Möglichkeit unternehmensspezifische Fachfragen beantwortet zu bekommen sowie Ihr Wissen im Bereich des Datenschutzes auf den gesetzlich geforderten aktuellen Stand zu bringen. Gerichtet an: • Management / Geschäftsführung • Informationssicherheitsbeauftragte • Datenschutzbeauftragte • Verantwortliche im Bereich des Datenschutzes sowie der IT-Sicherheit
Wichtige Informationen
Dokumente
- BDSG Novelle / aktuelle Neuerungen Datenschutz
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Grundkenntnis des BDSG
Meinungen
Dozenten
Karsten Knappe
Datenschutz
Inhalte
• Die Neufassung des BDSG zum 01.09.2009
• Neuregelung der Stellung des Datenschutzbeauftragten (§ 4f BDSG)
• Stärkung der Rechte des Betroffenen (§§ 28, 34, 35 BDSG)
• Kopplungsverbot im Rahmen des Vertragsabschlusses
• Erweiterte Auskunftsrechte
• Strengere Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG)
• Erweiterte Bußgeldvorschriften (§ 43 BDSG)
• Informationspflichten bei Datenschutzpannen (§ 42a BDSG)
Zusätzliche Informationen
Kontaktperson: Karsten Knappe
Novellierung Des Bundesdatenschutzgesetzes (bdsg) Sowie Aktuelle Neuerungen Im Datenschutz - Durchführungsgarantie