Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (§ 58 BAföG)

Seminar

In Berlin

215 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

Die Fortbildungsveranstaltungen finden als offene Seminare, Tagungen, Kurse und Workshops in Berlin und an zahlreichen Seminarorten in allen Bundesländern sowie als Inhouse-Schulungen, Coachings und Trainings in Verwaltungen bzw. Einrichtungen vor Ort statt.

Die halbjährliche Herausgabe eines an der neuesten Rechtsentwicklung orientierten Seminarprogramms mit einem breiten Themenspektrum trägt dem Bedarf der Kundinnen und Kunden Rechnung. Das Fortbildungsangebot wird kontinuierlich aktualisiert, indem frühzeitig neue Entwicklungen aufgegriffen und Veränderungen in der Arbeitswelt der Kundinnen und Kunden produktiv umgesetzt werden.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Gürtelstr. 29a/30, 10247

Beginn

auf Anfrage

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Inhalte

Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten stellen neben dem Verwaltungszwang eine wirksame praktische Möglichkeit zur Durchsetzung von Auskunftspflichten von Verfahrensbeteiligten und Arbeitgebern dar. Ebenso können Geldbußen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Pflicht zur Änderungsmitteilung festgesetzt werden. Im Seminar wird auf die Tatbestände des § 58 BAföG eingegangen und die Täterermittlung in Firmen bei Verstößen des Arbeitgebers erläutert. Ein für die Praxis wichtiges Thema ist die Unterbrechung der nur sechsmonatigen Verfolgungsverjährung. Schließlich ist die Ordnungswidrigkeit vom strafbaren Leistungsbetrug abzugrenzen, an die sich die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft anschließt. Alle praktischen Schritte des Bußgeldverfahrens werden anhand von Musterbeispielen besprochen.

Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (§ 58 BAföG)

215 € zzgl. MwSt.