Politische Kommunikation

Master

In Düsseldorf

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Master

  • Ort

    Düsseldorf

  • Dauer

    2 Jahre

Ziel ist die Vermittlung von wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen über einen Kernbereich der gesellschaftlichen Entwicklung: die kommunikative Vermittlung von Politik in modernen demokratischen Gesellschaften. Darüber hinaus vermittelt der Studiengang auch praktische Kompetenzen für die Anwendung fortgeschrittener sozialwissenschaftlicher Methoden, die zur kritischen Prüfung des vorhandenen Kenntnisstandes und zur selbstständigen Analyse und kritischen Reflexion der gesellschaftlichen Realität befähigen.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Universitätsstr. 1, Geb. 23.21, 40225

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Grundlage für den Nachweis der besonderen Eignung ist der mindestens gute (Note 2,5) Abschluss eines fachlich einschlägigen, grundständigen oder weiterführenden Studiengangs (Bachelor, Magister, Diplom, Master, Promotion) in einer der Disziplinen Kommunikationswissenschaft, Kommunikations- und Medienwissenschaft, Medienwissenschaft, Publizistik, Politikwissenschaft, Soziologie oder Sozialwissenschaften. Die besondere Eignung wird durch eine Prüfung und Bewertung der bisherigen Studienleistungen festgestellt.

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Inhalte

Inhalte des Studiums

(1) Die Inhalte des Studiums gliedern sich in vier Module und den fächerübergreifenden Wahlpflichtbereich. Die Module bündeln thematisch, methodisch oder systematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen.

(2) Das Theoriemodul vermittelt in einer vierstündigen Ringvorlesung „Gesellschaftlicher Wandel, demokratisches Regieren, politische Kommunikation“ die theoretischen Grundlagen der Analyse politischer Kommunikation. Diese Vorlesung wird von den drei sozialwissenschaftlichen Fächern, die den Studiengang tragen, gemeinsam veranstaltet. Darüber hinaus ist eine Veranstaltung zu Wissenschaftstheorie und Theoriebildung zu besuchen. Das Theoriemodul festigt die Wissensbasis für den Masterstudiengang.

(3) Das Themenmodul umfasst fünf Themenbereiche, anhand derer die interdisziplinäre Auseinandersetzung mit zentralen Problemfeldern der politischen Kommunikation vermittelt wird: Sozialer Wandel und gesellschaftliche Strukturen als Rahmenbedingungen politischer Kommunikation, Strukturen und Akteure im Feld der politischen Kommunikation, Inhalte und Formen der medialen Repräsentation von Politik, Rezeption und Wirkung medialer Politikvermittlung sowie Formen der politischen Partizipation auf Basis der Medialisierung des Politischen, schließlich die Herausbildung politischer Identitäten in unterschiedlichen Kommunikationsräumen. Sowohl die sozial- als auch die geisteswissenschaftlichen Fächer tragen mit eigenen Veranstaltungen zu einer disziplinübergreifenden Auseinandersetzung mit diesen Problembereichen der politischen Kommunikation bei.

(4) Im Methodenmodul werden fortgeschrittene Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung theoretisch vermittelt und praktisch eingeübt.

(5) Das Projektmodul umfasst eine Veranstaltung, die einen Überblick über die Berufsfelder in der politischen Kommunikation gibt. Darüber hinaus werden anwendungsorientierte Projekte entwickelt und präsentiert sowie die Konzeption und Abfassung der Masterarbeiten begleitet. In einem fachübergreifenden Wahlpflichtbereich können Module bzw. Lehrveranstaltungen aus dem Angebot zusätzlicher Fächer gewählt werden.

Masterprüfung

(1) Die Masterprüfung ist eine kumulative Prüfung und wird studienbegleitend abgelegt. Sie besteht aus sechs Abschlussprüfungen zu Lehrveranstaltungen sowie aus dem Teamprojekt und der Masterarbeit. Die Abschlussprüfungen finden in Lehrveranstaltungen des Themenmoduls, des Theoriemoduls und des Methodenmoduls statt. Die Auswahl der Lehrveranstaltungen, zu denen die Abschlussprüfungen abgelegt werden, steht den Studierenden unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen frei. Die Masterprüfung ist bestanden, wenn die geforderten sechs Abschlussprüfungen, das Teamprojekt und die Masterarbeit erfolgreich absolviert und 120 Kreditpunkte erworben worden sind.

(2) Die Abschlussprüfungen der Masterprüfung werden von den Veranstalterinnen oder den Veranstaltern der Lehrveranstaltungen abgenommen, in denen eine Abschlussprüfung angeboten wird. Für das Teamprojekt und die Masterarbeit können die Kandidatinnen und Kandidaten eine Prüferin oder einen Prüfer vorschlagen. Auf die Vorschläge soll nach Möglichkeit Rücksicht genommen werden.

Masterarbeit

(1) Die Anfertigung der Masterarbeit erfolgt studienbegleitend. Sie soll nach dem Abschluss des Teamprojekts begonnen werden. Die Kandidatinnen oder Kandidaten sollen in der Masterarbeit nachweisen, dass sie imstande sind, eine Fragestellung des Faches selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.

(2) Die Kandidatinnen oder Kandidaten können einen Themenbereich für die Masterarbeit vorschlagen. Der Zulassungsantrag ist beim Akademischen Prüfungsamt zu stellen. Das Thema wird in schriftlicher Form vom Prüfungsamt ausgehändigt.

(3) Die Bearbeitungszeit beträgt maximal sechs Monate. Das Thema muss nach Inhalt und Umfang so begrenzt sein, dass es bei angemessener Betreuung innerhalb der vorgesehenen Frist behandelt werden kann. Auf begründeten Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten kann ausnahmsweise eine Nachfrist von bis zu vier Wochen gewährt werden. Das Thema der Masterarbeit kann bis zu vier Wochen nach dem Ausgabetermin zurückgegeben werden. Von dieser Möglichkeit darf nur einmal Gebrauch gemacht werden.

(4) Die Masterarbeit ist im Einvernehmen mit der Kandidatin oder dem Kandidaten in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Ausnahmen kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder deren oder dessen Stellvertretung auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten und nach Anhörung der Betreuerin oder des Betreuers gestatten.

(5) Die Masterarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.

Studienbeginn: Wintersemester 2009 :01.10.2009

Bewerbungsfrist : 15.07

Zusätzliche Informationen

Preisinformation: Studienbeitrag: 500, Euro Semesterbeitrag: 203,92 Euro

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