Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsabschlüssen in der Pflege

Kurs

In Frankfurt

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Ort

    Frankfurt

  • Dauer

    1 Monat

Für Staatsangehörige der neuen EU Länder gilt, dass sie den Nachweis der Gleichwertigkeit entweder durch ein Anerkennungspraktikum an einem Krankenhaus erbringen müssen oder durch eine so genannte Eignungsprüfung an einer Krankenpflegeschule.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Frankfurt (Hessen)
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Niddastraße 98-102, 60329

Beginn

auf Anfrage

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Für Staatsangehörige aus Ländern, die nicht zur EU gehören gilt, dass sie den Nachweis der Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes durch das Ablegen einer Prüfung erbringen müssen, die so genannte Kenntnisprüfung.
Für Staatsangehörige der neuen EU Länder gilt, dass sie den Nachweis der Gleichwertigkeit entweder durch ein Anerkennungspraktikum an einem Krankenhaus erbringen müssen oder durch eine so genannte Eignungsprüfung an einer Krankenpflegeschule.
Generell gilt, dass die Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes durch eine mündliche und/oder praktische Prüfung nachgewiesen werden muss. Bei der Eignungsprüfung werden die Inhalte der Prüfung entsprechend des Einzelfalls vom Regierungspräsidium Darmstadt festgelegt, d.h. Umfang und Art der Prüfung.

Berufsbereich: Erziehungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich

Tätigkeitsbereich: Kranken- und Altenpflege

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