Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsabschlüssen in der Pflege
Kurs
In Frankfurt
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Frankfurt
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Dauer
1 Monat
Für Staatsangehörige der neuen EU Länder gilt, dass sie den Nachweis der Gleichwertigkeit entweder durch ein Anerkennungspraktikum an einem Krankenhaus erbringen müssen oder durch eine so genannte Eignungsprüfung an einer Krankenpflegeschule.
Standorte und Zeitplan
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Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Für Staatsangehörige aus Ländern, die nicht zur EU gehören gilt, dass sie den Nachweis der Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes durch das Ablegen einer Prüfung erbringen müssen, die so genannte Kenntnisprüfung.
Für Staatsangehörige der neuen EU Länder gilt, dass sie den Nachweis der Gleichwertigkeit entweder durch ein Anerkennungspraktikum an einem Krankenhaus erbringen müssen oder durch eine so genannte Eignungsprüfung an einer Krankenpflegeschule.
Generell gilt, dass die Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes durch eine mündliche und/oder praktische Prüfung nachgewiesen werden muss. Bei der Eignungsprüfung werden die Inhalte der Prüfung entsprechend des Einzelfalls vom Regierungspräsidium Darmstadt festgelegt, d.h. Umfang und Art der Prüfung.
Berufsbereich: Erziehungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich
Tätigkeitsbereich: Kranken- und Altenpflege
Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsabschlüssen in der Pflege