Psychotherapie
Kurs
Fernunterricht
Beschreibung
-
Kursart
Kurs
-
Niveau
Fortgeschritten
-
Methodik
Fernunterricht
-
Dauer
12 Monate
-
Beginn
nach Wahl
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine auf die Ausübung der Psychotherapie eingeschränkte Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz zu erlangen. In der Überprüfung müssen die Antragstellenden den Nachweis erbringen, dass neben ausreichenden Kenntnissen „über die Abgrenzung heilkundlicher Tätigkeit, insbesondere im psychotherapeutischen Bereich, gegenüber der den Ärzt/inn/en und den allgemein als Heilpraktiker/in tätigen Personen vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen“ auch „ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf das einschlägige Krankheitsbild“ vorhanden sind. Gerichtet an: Interessent/inn/en, die über eine psychologische Grundausbildung verfügen (z.B. durch Absolvieren des Lehrgangs Psychologische/r Berater/in oder ein Nebenfachstudium Psychologie) oder eine langjährige Tätigkeit in der pädagogischen, psychologischen/psychosozialen Beratung verfügen.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Vorbereitung auf die eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung
Der Impulse-Lehrgang richtet sich vorzugsweise an Interessent/inn/en, die über eine psychologische Grundausbildung oder eine langjährige Tätigkeit in der pädagogischen, psychologischen/psychosozialen beratung verfügen.
Vorkenntnisse: psychologische Grundlagen (Persönlichkeitspsychologie, Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie etc.).
Meinungen
Themen
- Psychotherapie
- Heilpraktiker
- Psychologie Kommunikation
- Amtsärztliche Überprüfung
- Gesundheitsamt
- Psychische Erkrankungen
- Gesetzeskunde
- Heilpraktikerüberprüfung
- Psychotherapeutische Verfahren
- Klinische Psychologie
Dozenten
Impulse Schule für Gesundheitsberufe
Freier Gesundheitsbereich
Inhalte
- Einführung
- Lehre psychischer Erkrankungen
- Gesetzeskunde, soweit für die auf die Ausübung der Psychotherapie eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung erforderlich
- Behandlungsmethoden psychischer Störungen
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine auf die Ausübung der Psychotherapie eingeschränkte Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz zu erlangen. In der Überprüfung müssen die Antragstellenden den Nachweis erbringen, dass neben ausreichenden Kenntnissen „über die Abgrenzung heilkundlicher Tätigkeit, insbesondere im psychotherapeutischen Bereich, gegenüber der den Ärzt/inn/en und den allgemein als Heilpraktiker/in tätigen Personen vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen" auch „ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf das einschlägige Krankheitsbild" vorhanden sind.
Psychotherapie