Kurs

Fernunterricht

78 €/Monat inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Niveau

    Fortgeschritten

  • Methodik

    Fernunterricht

  • Dauer

    12 Monate

  • Beginn

    nach Wahl

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine auf die Ausübung der Psychotherapie eingeschränkte Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz zu erlangen. In der Überprüfung müssen die Antragstellenden den Nachweis erbringen, dass neben ausreichenden Kenntnissen „über die Abgrenzung heilkundlicher Tätigkeit, insbesondere im psychotherapeutischen Bereich, gegenüber der den Ärzt/inn/en und den allgemein als Heilpraktiker/in tätigen Personen vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen“ auch „ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf das einschlägige Krankheitsbild“ vorhanden sind. Gerichtet an: Interessent/inn/en, die über eine psychologische Grundausbildung verfügen (z.B. durch Absolvieren des Lehrgangs Psychologische/r Berater/in oder ein Nebenfachstudium Psychologie) oder eine langjährige Tätigkeit in der pädagogischen, psychologischen/psychosozialen Beratung verfügen.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Fernunterricht

Beginn

nach WahlAnmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs

Vorbereitung auf die eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung

Der Impulse-Lehrgang richtet sich vorzugsweise an Interessent/inn/en, die über eine psychologische Grundausbildung oder eine langjährige Tätigkeit in der pädagogischen, psychologischen/psychosozialen beratung verfügen.

Vorkenntnisse: psychologische Grundlagen (Persönlichkeitspsychologie, Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie etc.).

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Meinungen

Themen

  • Psychotherapie
  • Heilpraktiker
  • Psychologie Kommunikation
  • Amtsärztliche Überprüfung
  • Gesundheitsamt
  • Psychische Erkrankungen
  • Gesetzeskunde
  • Heilpraktikerüberprüfung
  • Psychotherapeutische Verfahren
  • Klinische Psychologie

Dozenten

Impulse Schule für Gesundheitsberufe

Impulse Schule für Gesundheitsberufe

Freier Gesundheitsbereich

Inhalte

  • Einführung
  • Lehre psychischer Erkrankungen
  • Gesetzeskunde, soweit für die auf die Ausübung der Psychotherapie eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung erforderlich
  • Behandlungsmethoden psychischer Störungen

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine auf die Ausübung der Psychotherapie eingeschränkte Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz zu erlangen. In der Überprüfung müssen die Antragstellenden den Nachweis erbringen, dass neben ausreichenden Kenntnissen „über die Abgrenzung heilkundlicher Tätigkeit, insbesondere im psychotherapeutischen Bereich, gegenüber der den Ärzt/inn/en und den allgemein als Heilpraktiker/in tätigen Personen vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen" auch „ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf das einschlägige Krankheitsbild" vorhanden sind.

Psychotherapie

78 €/Monat inkl. MwSt.