Qualifikation zur "Befähigten Person" nach der Betriebssicherheitsverordnung zur Prüfung von WHG/AwSV-Anlagen
Kurs
In Essen
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Essen
Betreiber von VAwS- (HBV- und LAU-Anlagen) und von Hydraulik- Anlagen, Betreiber von Anlagen mit brennbaren Flüssigkeiten (alte Vbf-Anlagen), Hersteller und Betreiber druckführender Säure- und Laugeanlagen (p > 0,5 bar), alle Arbeitgeber nach dem BtrVfG, Leiter eines QM-/QS-Wesens, alle Sachkundigen nach WHG, Hersteller von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- WHG
Inhalte
Dieser Lehrgang ist praxisorientiert aufgebaut und dient der jährlichen Unterweisung gem. § 9 der Betriebssicherheitsverordnung. Themenschwerpunkte: Der Anwendungsbereich der BetrSichV, das Anforderungsprofil an/für die "Befähigten Personen", die Bestellspezifikation, die Gefährdungsbeurteilungen an/in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die gemäß BetrSichV notwendigen Prüflisten, die Nachweispflicht bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, die Anwendung der DIN 31051, die Abgrenzung zu den "überwachungsbedürftigen Anlagen", sowie die notwendigen Arbeitsanweisungen.
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Zusätzliche Informationen
Die seit dem 01.01.2003 u. a. auch für VAwS-Anlagen (HBV- sowie LAU-Anlagen) rechtsgültige Betriebssicherheitsverordnung sieht sachkundige Prüfungen durch "Befähigte Personen" vor, die vom Arbeitgeber dazu bestellt werden müssen. Basis dieser Bestellung ist, neben dem praktischen Fachwissen, insbesondere die Kenntnis der neuen Verordnung zur Prüfung sämtlicher Arbeitsmittel im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Insbesondere werden gemäß §§ 10 und 11 der Verordnung die Maßnahmen für die Instandhaltung behandelt. Alle erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung, Wartung und Instandhaltung werden in diesem Lehrgang vermittelt. Mit der Entsendung von Mitarbeitern zu diesem Lehrgang können Betreiber der betroffenen Anlagen sicherstellen, dass nachweislich ausgebildete Personen für diese Tätigkeiten eingesetzt werden.
Qualifikation zur "Befähigten Person" nach der Betriebssicherheitsverordnung zur Prüfung von WHG/AwSV-Anlagen