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Fernunterricht

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Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Methodik

    Fernunterricht

Betroffene von REACh wie Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und Verantwortliche für das Gefahrstoffmanagement und sogenannte REACh-Beauftragte. Hersteller, Distributoren, Importeure und nachgeschaltete Anwender chemischer Produkte, die mit der Umsetzung und Implementierung der Anforderungen der REACh-Verordnung befasst sind.

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Dokumente

  • REACh-Beauftragter.pdf

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Meinungen

Dozenten

Claudia Hendann

Claudia Hendann

Dr. Dipl.-Chem

Expertin im Bereich Gefahrstoffe

Inhalte

REACh schafft europaweit einheitliche Rechtsvorgaben und löst sowohl die Altstoffbewertung als auch die Neustoffanmeldung ab. Auf diese Weise wird eine verbesserte Informationsgrundlage im Bereich von Industriechemikalien geschaffen und eine wesentliche Verbesserung der Chemikaliensicherheit auf allen Ebenen der Chemikalienverwendung herbeigeführt. Als Grundsatz gilt: No data - No market.

REACh sieht vor, dass Industrieunternehmen ihre chemischen Substanzen eigenverantwortlich auf mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt untersuchen. Darüber hinaus sind die Unternehmen in der Pflicht, alle identifizierten Verwendungszwecke zu registrieren.

Vor diesem Hintergrund müssen sich vor allem Hersteller wie Importeure, aber auch nachgeschaltete Anwender intensiv mit REACh auseinandersetzen.

Um eine korrekte innerbetriebliche Umsetzung von REACh zu gewährleisten, werden einzelne Mitarbeiter durch ihr Unternehmen zum REACh-Beauftragten ernannt.

REACh-Beauftragter

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