Kurs
Fernunterricht
Beschreibung
-
Kursart
Kurs
-
Methodik
Fernunterricht
Betroffene von REACh wie Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und Verantwortliche für das Gefahrstoffmanagement und sogenannte REACh-Beauftragte. Hersteller, Distributoren, Importeure und nachgeschaltete Anwender chemischer Produkte, die mit der Umsetzung und Implementierung der Anforderungen der REACh-Verordnung befasst sind.
Wichtige Informationen
Dokumente
- REACh-Beauftragter.pdf
Meinungen
Dozenten
Claudia Hendann
Dr. Dipl.-Chem
Expertin im Bereich Gefahrstoffe
Inhalte
REACh schafft europaweit einheitliche Rechtsvorgaben und löst sowohl die Altstoffbewertung als auch die Neustoffanmeldung ab. Auf diese Weise wird eine verbesserte Informationsgrundlage im Bereich von Industriechemikalien geschaffen und eine wesentliche Verbesserung der Chemikaliensicherheit auf allen Ebenen der Chemikalienverwendung herbeigeführt. Als Grundsatz gilt: No data - No market.
REACh sieht vor, dass Industrieunternehmen ihre chemischen Substanzen eigenverantwortlich auf mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt untersuchen. Darüber hinaus sind die Unternehmen in der Pflicht, alle identifizierten Verwendungszwecke zu registrieren.
Vor diesem Hintergrund müssen sich vor allem Hersteller wie Importeure, aber auch nachgeschaltete Anwender intensiv mit REACh auseinandersetzen.
Um eine korrekte innerbetriebliche Umsetzung von REACh zu gewährleisten, werden einzelne Mitarbeiter durch ihr Unternehmen zum REACh-Beauftragten ernannt.
REACh-Beauftragter