Kurs derzeit nicht verfügbar
Recht und Technik der Abwasserwirtschaft unter dem besonderen Aspekt der neuen Oberflächengewässer-Verordnung
Seminar
In Magdeburg ()
Beschreibung
-
Kursart
Intensivseminar berufsbegleitend
-
Unterrichtsstunden
7h
-
Dauer
1 Tag
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
09.40 Uhr Gesetzliche Grundlagen zur
Genehmigung einer Abwassereinleitung
10.00 Uhr Bescheidtechnik der Behörde –
Handlungsspielräume des Bescheidempfängers
EU-, Bundes-, Landes- und Gemeinderechtsvorgaben für Abwasser
Anforderungen aus der
neuen OberflächengewässerVerordnung
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr Die Umsetzung der Industrie-Emissions-Richtlinie IED im deutschen Wasserrecht
Die 4 Reinigungsstufen einer Kläranlage:
Mechanische und biologische Reinigung,
Nährstoffeliminierung, weitergehende
Abwasserbehandlung - Endaufbereitung zur
Brauchwasser-/Trinkwasserqualität
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Abwasserarten und Abwasserbegriff,
Eigentum am Abwasser und Eigentumsfragen an den
Grundstücksentwässerungsanlagen
- Schmutz-, Niederschlags,- und Fremdwasser
- Direkt – und Indirekteinleitung
- Verfahren und Technik der Reinigungsstufen
Bewirtschaftungspläne und Planungsgrundsätze
Energieoptimierung von Abwasseranlagen, welche
Instrumente stehen hierzu zur Verfügung
Eigen- und Fremdkontrolle,
Behördliche Überwachung,
Beteiligung am EMAS – System, Pflichten der
Hersteller und der Betreiber von Anlagen
Notfallpläne bei Havarien
Gewässeraufsicht – Gewässerschutzbeauftragte
14.30 Uhr Kaffeepause
14.45 Uhr Abwasserkataster und Betriebstagebuch
Der Jahresbericht
Abwasserabgabe und deren Verwendung
Möglichkeiten zur Reduzierung der Kosten
Haftungsfragen und
strafrechtliche Verantwortlichkeit
16.00 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.15 Uhr Ende der Veranstaltung
Wichtige Informationen
Dieser Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt
Hinweise zu diesem Kurs
Die Bescheide der unteren Wasserbehörden zur Einleitung von gereinigtem Abwasser in einen Vorfluter, d.h. in Bäche, Flüsse, Seen oder das Grundwasser, müssen immer mehr technische Vorgaben für den Betreiber der Anlagen nach den neuen gesetzlichen Vorschriften enthalten, die zur richtigen Anwendung interpretiert werden müssen.
Die Sprache der EU-Richtlinien ist eine andere als die der deutschen Gesetze, obwohl meist das Gleiche gemeint ist. Auch muss die Aussage chemischer Begriffe, wie CSB, BSB5, TOC u.a. sowohl vom Hoheitsträger –der Behörde- als auch vom Betreiber der Anlagen eingeschätzt und beeinflusst werden können. Was sind z.B. prioritäre oder Spurenstoffe, daraus ergeben sich Haftungsfragen? Können Ingenieurbüros und staatliche Hoheitsträger von einer Verbindlichkeit der Bewirtschaftungspläne ausgehen und wie sind die Vorgaben technisch vor Ort unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse durchsetzbar?
Angesprochen werden daher Sie, als Mitarbeiter der Ho-heitsbehörden in den Städten und Gemeinden, Zweck-verbände, Ingenieurbüros, Betreiber von Kläranlagen, Fachfirmen der Entwässerungstechnik, Industriebetriebe mit erhöhtem Abwasseranfall etc.
keine, nur fachliches Interesse
Damit Sie Ihre Weiterbildung nachweisen können, erhalten Sie als Teilnehmer das IWU-Zertifikat des Seminars.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 279€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/W180606.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/W180606.ics
Meinungen
Themen
- Haftungsfragen
- Recht
- Technik
- Fachwissen
- Expertenwissen
- Insiderwissen
- Abwasserwirtschaft
- Oberflächengewässer
- VO
- Oberflächengewässer-Verordnung
- OberflächengewässerVO
Dozenten
Dozent/in Fachreferent/in
siehe Seminarthema
Inhalte
Auch muss die Aussage chemischer Begriffe, wie CSB, BSB5, TOC u.a. sowohl vom Hoheitsträger –der Behörde- als auch vom Betreiber der Anlagen eingeschätzt und beeinflusst werden können. Was sind z.B. prioritäre oder Spurenstoffe, daraus ergeben sich Haftungsfragen? Können Ingenieurbüros und staatliche Hoheitsträger von einer Verbindlichkeit der Bewirtschaftungspläne ausgehen und wie sind die Vorgaben technisch vor Ort unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse durchsetzbar?
Zusätzliche Informationen
Weiterbildung seit 1990
IWU – inn0vativ, wertig, unabhäng1g
Recht und Technik der Abwasserwirtschaft unter dem besonderen Aspekt der neuen Oberflächengewässer-Verordnung