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Recht und Technik der Abwasserwirtschaft unter dem besonderen Aspekt der neuen Oberflächengewässer-Verordnung

Seminar

In Magdeburg ()

279 € MwSt.-frei

Beschreibung

  • Kursart

    Intensivseminar berufsbegleitend

  • Unterrichtsstunden

    7h

  • Dauer

    1 Tag

09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
09.40 Uhr Gesetzliche Grundlagen zur
Genehmigung einer Abwassereinleitung
10.00 Uhr Bescheidtechnik der Behörde –
Handlungsspielräume des Bescheidempfängers

EU-, Bundes-, Landes- und Gemeinderechtsvorgaben für Abwasser

Anforderungen aus der
neuen OberflächengewässerVerordnung
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr Die Umsetzung der Industrie-Emissions-Richtlinie IED im deutschen Wasserrecht

Die 4 Reinigungsstufen einer Kläranlage:
Mechanische und biologische Reinigung,
Nährstoffeliminierung, weitergehende
Abwasserbehandlung - Endaufbereitung zur
Brauchwasser-/Trinkwasserqualität
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Abwasserarten und Abwasserbegriff,
Eigentum am Abwasser und Eigentumsfragen an den
Grundstücksentwässerungsanlagen
- Schmutz-, Niederschlags,- und Fremdwasser
- Direkt – und Indirekteinleitung
- Verfahren und Technik der Reinigungsstufen
Bewirtschaftungspläne und Planungsgrundsätze
Energieoptimierung von Abwasseranlagen, welche
Instrumente stehen hierzu zur Verfügung

Eigen- und Fremdkontrolle,
Behördliche Überwachung,
Beteiligung am EMAS – System, Pflichten der
Hersteller und der Betreiber von Anlagen

Notfallpläne bei Havarien
Gewässeraufsicht – Gewässerschutzbeauftragte
14.30 Uhr Kaffeepause
14.45 Uhr Abwasserkataster und Betriebstagebuch

Der Jahresbericht

Abwasserabgabe und deren Verwendung

Möglichkeiten zur Reduzierung der Kosten

Haftungsfragen und
strafrechtliche Verantwortlichkeit
16.00 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.15 Uhr Ende der Veranstaltung

Wichtige Informationen

Dieser Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt

Hinweise zu diesem Kurs


Die Bescheide der unteren Wasserbehörden zur Einleitung von gereinigtem Abwasser in einen Vorfluter, d.h. in Bäche, Flüsse, Seen oder das Grundwasser, müssen immer mehr technische Vorgaben für den Betreiber der Anlagen nach den neuen gesetzlichen Vorschriften enthalten, die zur richtigen Anwendung interpretiert werden müssen.

Die Sprache der EU-Richtlinien ist eine andere als die der deutschen Gesetze, obwohl meist das Gleiche gemeint ist. Auch muss die Aussage chemischer Begriffe, wie CSB, BSB5, TOC u.a. sowohl vom Hoheitsträger –der Behörde- als auch vom Betreiber der Anlagen eingeschätzt und beeinflusst werden können. Was sind z.B. prioritäre oder Spurenstoffe, daraus ergeben sich Haftungsfragen? Können Ingenieurbüros und staatliche Hoheitsträger von einer Verbindlichkeit der Bewirtschaftungspläne ausgehen und wie sind die Vorgaben technisch vor Ort unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse durchsetzbar?


Angesprochen werden daher Sie, als Mitarbeiter der Ho-heitsbehörden in den Städten und Gemeinden, Zweck-verbände, Ingenieurbüros, Betreiber von Kläranlagen, Fachfirmen der Entwässerungstechnik, Industriebetriebe mit erhöhtem Abwasseranfall etc.

keine, nur fachliches Interesse

Damit Sie Ihre Weiterbildung nachweisen können, erhalten Sie als Teilnehmer das IWU-Zertifikat des Seminars.


Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.


Teilnahmegebühr: 279€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/W180606.pdf

Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/W180606.ics

Fragen & Antworten

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Meinungen

Themen

  • Haftungsfragen
  • Recht
  • Technik
  • Fachwissen
  • Expertenwissen
  • Insiderwissen
  • Abwasserwirtschaft
  • Oberflächengewässer
  • VO
  • Oberflächengewässer-Verordnung
  • OberflächengewässerVO

Dozenten

Dozent/in Fachreferent/in

Dozent/in Fachreferent/in

siehe Seminarthema

Inhalte

Auch muss die Aussage chemischer Begriffe, wie CSB, BSB5, TOC u.a. sowohl vom Hoheitsträger –der Behörde- als auch vom Betreiber der Anlagen eingeschätzt und beeinflusst werden können. Was sind z.B. prioritäre oder Spurenstoffe, daraus ergeben sich Haftungsfragen? Können Ingenieurbüros und staatliche Hoheitsträger von einer Verbindlichkeit der Bewirtschaftungspläne ausgehen und wie sind die Vorgaben technisch vor Ort unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse durchsetzbar?

Zusätzliche Informationen

Anmeldeschluss: 08. Mai 2018

Weiterbildung seit 1990

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Recht und Technik der Abwasserwirtschaft unter dem besonderen Aspekt der neuen Oberflächengewässer-Verordnung

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