Rechte und Pflichten des Prokuristen
IHK
In Bremerhaven
Beschreibung
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Kursart
IHK
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Ort
Bremerhaven
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Unterrichtsstunden
8h
Im Seminar werden den Teilnehmer(inne)n unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung die erforderlichen Kenntnisse über den Aufgabenbereich, die Befugnisse und die Verantwortlichkeiten des Prokuristen vermittelt. Gerichtet an: Geschäftsführer, Gesellschafter, die beabsichtigen, Mitarbeitern Prokura zu erteilen; Prokuristen bzw. Personen, denen Prokura erteilt werden soll.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Dozenten
Horst Vogt
Referent/in
Inhalte
Rechte und Pflichten des Prokuristen Haftungsrisiken erkennen und vermeiden
Es wird zunächst die handelsrechtliche Stellung des Prokuristen, Formen, Umfang und Grenzender Prokura dargestellt.Im Anschluss daran werden die arbeitsrechtlichen Besonderheiten vorgestellt, die sich durch
die Erteilung einer Prokura gegenüber dem Unternehmen, der Unternehmensleitung und Mitarbeitern ergeben.Sodann werden die strafrechtlichen Risiken und die zivilrechtlichen Haftungsrisiken erläutert, die dem Prokuristen gegenüber dem eigenen Arbeitgeber und Dritten gegenüber obliegen.Im Seminar werden den Teilnehmer(inne)n unter
Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung die erforderlichen Kenntnisse über den Aufgabenbereich, die Befugnisse und die Verantwortlichkeiten
des Prokuristen vermittelt.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Allgemeine rechtliche Grundlagen der Stellvertretung
- Handelsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Formen, Erteilung und Umfang der Prokura
- Grenzen der Vertretungsbefugnis
- Überschreitung der Vertretungsbefugnis
- Widerruf der Prokura
- Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Haftungsrisiken des Prokuristen
- Strafrechtliche Risiken
- Zivilrechtliche Risiken gegenüber dem Arbeitgeber
- Zivilrechtliche Risiken gegenüber Dritten Der Prokurist als „faktischer Geschäftsführer“
Hinweis:
Um optimale Arbeitsbedingungen zu schaffen, haben wir die Teilnehmerzahl der Seminare begrenzt. Wir reservieren Ihnen einen Platz, wenn Sie sich verbindlich und rechtzeitig anmelden. .
Die IHK bestätigt nach Anmeldeschluss - schriftlich, mündlich, fernmündlich oder fernschriftlich -die Anmeldung. Die Rechnung ist binnen 7 Tagen
zu begleichen. Bitte informieren Sie uns,wenn Sie trotz Anmeldung nicht an dem/den Seminar/en teilnehmen können. Das volle Teilnahmeentgelt
berechnen wir, wenn Ihre Abmeldung uns später als sieben Werktage vor Seminarbeginn erreicht.
Anmeldeschluss: 21. Mai 2010
Dauer: 8 Stunden
Zusätzliche Informationen
Rechte und Pflichten des Prokuristen