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Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten nach MaRisk (BA und VU)
Seminar
In Lam ()
760 €
inkl. MwSt.
Beschreibung
-
Kursart
Seminar
-
Niveau
Anfänger
Gerichtet an: Sie profitieren vor allem als Mitglied eines Aufsichtsorgans und - wegen des von der BaFin gewünschten stärkeren Zusammenspiels dieser Gruppen - auch als Mitarbeiter der Internen Revision.
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Inhalte
Aufsichtsräte und vergleichbare Aufsichtsorgane können ihre Überwachungsfunktionen nur sachgerecht wahrnehmen, wenn sie angemessen in die institutsinternen Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse eingebunden sind. So stellen es die MaRisk klar. Die Geschäftsstrategie zum Beispiel ist Gegenstand einer mindestens jährlich stattfindenden gemeinsamen Erörterung von Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan. Ein Aufsichtsorgan muss über die Risikosituation informiert werden. Und der Aufsichtsrat bzw. der Vorsitzende ist in bestimmten Fällen der direkte Adressat für die Interne Revision.
In diesem Seminar erfahren Sie, ...
... wer dem Aufsichtsorgan welche Information wie und wann zu geben hat.
... welche Informationen das Aufsichtsorgan sich selbst beschaffen darf oder muss.
... wem gegenüber das Aufsichtsorgan eine Redepflicht hat.
Außerdem diskutieren Sie unter anderem Aspekte wie Vollständigkeit und Unvollständigkeit sowie die Grenzen und Übergänge von Klarheit, Andeutung und Verharmlosung.
- Überwachungspflicht des Aufsichtsrats nach MaRisk
- Informationsrechte des Aufsichtsrats
- Informationspflichten Dritter an den Aufsichtsrats
- Einbindung in interne Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse
- Zusammenarbeit mit Interner Revision
- Informationsquantität und Informationsqualität.
Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten nach MaRisk (BA und VU)
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