Reform des Werkvertrags- und Bauvertragsrechts
Seminar
In Frankfurt
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Frankfurt
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Unterrichtsstunden
8h
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Dauer
1 Tag
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Beginn
nach Wahl
Die Reform des Bauvertragsrechts und die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung werden im Jahr 2017 kommen. Die Reform soll die Struktur des Werkvertragsrechts verändern und den Änderungen der Bautechnik, die sich in den vergangenen Jahrzehnten stetig weiterentwickelt hat, Rechnung tragen. Dies ist für jeden mit Bauverträgen befassten Praktiker äußerst wichtig, da es sich nicht um ein kleines „Gesetzchen“, sondern um einen tiefen Eingriff in die Strukturen des Bau- und Architektenrechts handelt, wie wir ihn bisher noch nicht erlebt haben. Die Reform, deren Gesetzesentwurf nun vorliegt, generiert beispielsweise verschiedene neue Vertragstypen und ordnet ihnen Sonderregelungen, wie Belehrungs und Informationspflichten, zu. Die Teilnehmer erhalten daher im Seminar einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkung auf den Einkauf.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
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Hinweise zu diesem Kurs
Einkäufer und Mitarbeiter, die für den Abschluss und/oder die Durchführung von Bauverträgen zuständig sind.
Die Wissensvermittlung erfolgt praxisnah. Sie können mit dem Referenten und den Teilnehmern Ihre spezifischen Fragen diskutieren.
Wir setzen uns mit Ihnen entweder per E-Mail oder telefonisch schnellst möglichst in Verbindung. Gerne schicken wir Ihnen weitere Informationen zu diesem Seminar zu.
Meinungen
Themen
- Einkauf
- Materialwirtschaft
- Werkvertrag
- Bauvertrag
- Recht
- Reform
- Allgemeine werkvertragsregelungen
- Architektenrecht
- VOB/B
- Verträge
Dozenten
RA Berthold Bockamp
Einkauf, Beschaffung, Materialwirtschaft, Einkaufsrecht
Inhalte
- Hintergrund und aktueller Stand der Reform
- Änderung der kaufvertraglichen Vorschriften
- Änderungen der allgemeinen Werkvertragsregelungen
- Neuregelung Bauvertrags- und Architektenrecht
- Auswirkungen auf VOB/B-Verträge
,,Machen Sie sich fit für die kommenden Änderungen 2017!''
Zielgruppe: Einkäufer und Mitarbeiter, die für den Abschluss und/oder die Durchführung von Bauverträgen zuständig sind.
Reform des Werkvertrags- und Bauvertragsrechts