Reisekostenreform 2014
Seminar
In Frankfurt Am Main
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
Frankfurt am main
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Dauer
1 Tag
Sie frischen Ihre Kenntnisse im steuerlichen Reisekostenrecht auf und aktualisieren Ihren Wissensstand. Sie lernen anhand Ihrer Zweifelsfragen Problemlösungen zum Reisekostenrecht kennen. "Sie sind über andere steuerliche Probleme, die insbesondere Mitarbeiter im Außendienst betreffen (Firmenwagen, Bewirtungskosten, Geschenke) informiert. "Sie kennen die Möglichkeiten, den Mitarbeitern Umzugskosten steuer- und sozialversicherungsfrei zu erstatten. für mehr Infos siehe:www.dib.de. Gerichtet an: Mitarbeiter Personalwesen, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Buchhaltung, Steuerbüro und andere Mitarbeiter, die die notwendigen Fachkenntnisse im Reisekostenrecht aktualisieren und erweitern möchten oder Informationen zu den übrigen Themen erwerben möchten, die paralell zum Reisekostenrecht von Bedeutung sind.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Reisekostenreform
- Steuerfreie Reisekosten
Dozenten
Reinhold Siebert
Oberamtsrat Dipl.-Finanzw., Bad Hersfeld
Inhalte
Reisekostenreform 2014
1.Voraussetzungen einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit (nachfolgend kurz „Auswärtstätigkeit)a. Einsatz außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte
(Definition der„erste Tätigkeitsstätte“, Unterschiede zwischen der „ersten Tätigkeitsstätte“ und der bisherigen „regelmäßigen Arbeitsstätte“, Direktionsrecht des Arbeitgebers)
b. und außerhalb der Wohnung
(Neudefinition in § 9 Abs. 4a S. 4 EStG)
2. Umfang der steuerfreien Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber
a. Verpflegungsmehraufwendungen
(nur noch zweistufige statt dreistufige Staffelung der Pauschalen, Sonderregelungen für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten, Kürzung der Pauschalen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Mahlzeit tritt an die Stelle der bisherigen Sachbezugsregelung)
b. Fahrtkosten (orientieren sich an der höchsten Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz)
c. Übernachtungskosten
(begrenzter Abzug bei einer länger als 48 Monaten dauernden Auswärtstätigkeit nach den für die doppelte Haushaltsführung geltenden Regeln)
d. Reisenebenkosten
3. Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung
a. Eigene Hausstand außerhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte (zusätzlich Anforderung an den eigenen Hausstand: Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung)
b. Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte
4. Umfang der steuerfrei erstattungsfähigen Mehraufwendungen der doppelten Haushaltsführung durch den Arbeitgeber
a. Verpflegungsmehraufwendungen
(die Änderungen für Auswärtstätigkeiten gelten hier entsprechend)
b. Fahrtkosten
c. Übernachtungskosten
(Abzugsbegrenzung von 1.000 €/Monat tritt an die Stelle der bisherigen Angemessenheitsprüfung)
Reisekostenreform 2014