Rolle und Platz von ehrenamtlichen Vormundschaften im Rahmen der Gewährleistungspflicht des Jugendamtes nach § 79 SGB VIII
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
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Dauer
2 Tage
Gemäß § 79 SGB VIII hat das Jugendamt die Gewährleistungspflicht dafür, dass Vormünder und Pfleger in ausreichender Zahl und entsprechend der verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung zur Verfügung stehen. Dieser Pflicht kann sich das Jugendamt nicht dadurch entledigen, dass es eine ausreichende Anzahl von Amtsvormündern zur Verfügung stellt. Es muss sich vielmehr aktiv um die Gewinnung von Einzelpersonen bemühen. Dabei genießt eine ehrenamtlich geführte Vormundschaft nach dem Willen des Gesetzgebers zwar Vorrang vor Vereins- und Amtsvormundschaft. Es darf aber keineswegs verkannt werden, dass sich durchaus nicht alle Vormundschaften zur Führung durch eine Privatperson eignen. Ziel des Seminars ist es, die Möglichkeiten zur Gewinnung von ehrenamtlichen Vormündern auszuloten, ein Curriculum für eine gezielte Schulung und eine fachkundige Begleitung zu entwickeln sowie Kriterien zu finden, welche die Entscheidung für eine Abgabe der Vormundschaft erleichtern. Unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Gesetzesänderung kommt dieser Problematik besondere Bedeutung zu.
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Rolle und Platz von ehrenamtlichen Vormundschaften im Rahmen der Gewährleistungspflicht des Jugendamtes nach § 79 SGB VIII