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Ruhensvorschriften im Versorgungsrecht
Kurs
In Wuppertal ()
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Dauer
1 Tag
Zum Seminar Ruhensvorschriften im Versorgungsrecht Die in der Beamtenversorgung maßgebenden Ruhensvorschriften nehmen immer mehr an Bedeutung zu. Zum einen führt die in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegene Flexibilisierung in den Erwerbsbiographien dazu, dass viele Versorgungsberechtigte neben ihren beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen auch noch Anrechte aus anderen Alterssicherungssystemen (z. B. der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen) erworben haben mit der Folge, dass der Ausgleich einer überproportionalen Gesamtversorgung über § 55 BeamtVG vorzunehmen ist. Zum anderen häufen sich jedenfalls seit der ab 1.1.1999 verschärften Anrechnungsregelung, nach der nicht nur Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst, sondern bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze auch Einkommen aus privater Erwerbstätigkeit auf die Versorgungsbezüge angerechnet wird, die Anwendungsfälle des § 53 BeamtVG. Dieses Seminar wird sich jedoch nicht nur auf diese beiden zentralen Vorschriften beschränken, sondern soll Ihnen einen umfassenden Überblick über die Anwendung der in Betracht kommenden Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsregelungen vermitteln.
Hinweise zu diesem Kurs
Teilnehmerkreis (m/w): Mitarbeiter der Personalämter Mitglieder der Personalvertretungen, die sich in dieses Gebiet einarbeiten möchten
Meinungen
Inhalte
- Anwendung der Ruhensvorschriften beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit
- Renten (§ 55 BeamtVG und § 14 Abs. 5 BeamtVG)
- Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (§ 53 BeamtVG)
- weiteren Versorgungsbezügen (§ 54 BeamtVG)
- Versorgungsbezügen aus zwischen- oder überstaatlicher Verwendung (§ 56 BeamtVG)
- Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten (§ 55 BeamtVG)
- Voraussetzungen für die Anwendung der Ruhensvorschrift
- Feststellung der einzubeziehenden Rente bzw. Rententeile
- Bestimmung der maßgebenden Höchstgrenze
- Durchführung der Ruhensvorschrift
- Ergänzende Regelungen (z. B. § 14 Abs. 5 BeamtVG) Übergangsvorschriften
- Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (§ 53 BeamtVG)
- Voraussetzungen für die Anwendung der Ruhensvorschrift
- Feststellung der einzubeziehenden Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
- Bestimmung der maßgebenden Höchstgrenze
- Durchführung der Ruhensvorschrift
- Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit weiteren Versorgungsbezügen (§ 54 BeamtVG)
- Definition des Begriffs „Versorgungsbezüge“
- Feststellung der maßgebenden Variante im Rahmen der Ruhensvorschrift
- Bestimmung der maßgebenden Höchstgrenze
- Durchführung der Ruhensvorschrift
- Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsbezügen aus zwischen- oder überstaatlicher Verwendung (§ 56 BeamtVG)
- Bestimmung des maßgebenden Rechtsstands für die Anwendung der Ruhensvorschrift
- Bestimmung der Höchstgrenze und des Ruhensbetrages
- Vorgehensweise bei der Kombination mehrerer Ruhensvorschriften
Zusätzliche Informationen
Ruhensvorschriften im Versorgungsrecht