Sachzuwendungen an Arbeitnehmer

Kurs

In Erfurt ((Wählen)), Frankfurt Am Main, München und an 6 weiteren Standorten

Preis auf Anfrage

Beschreibung

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind immer aus der Sicht der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer zu beurteilen. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie richtig verfahren. Lohnsteuer fällt nur dann an, wenn die Sachzuwendungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu beurteilen sind. Insoweit ist eine Abgrenzung zu Aufmerksamkeiten und Aufwendungen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erforderlich. Aus umsatzsteuerlicher Sicht stellen Sachzuwendungen an das Personal grundsätzlich Lieferungen oder sonstige Leistungen dar. Dies trifft jedoch nicht auf alle Arten von Sachzuwendungen zu. Welche Besonderheiten gelten, wann die lohnsteuerlichen Werte für die Umsatzsteuer zu übernehmen sind (und wann nicht) sowie ob und in welcher Höhe die dem Arbeitgeber entstandenen Aufwendungen zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist ebenfalls Gegenstand des Seminars.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Dortmund (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Dortmunder Str., 44000

Beginn

AugustAnmeldung möglich
Erfurt ((Wählen))
99084

Beginn

SeptemberAnmeldung möglich
Frankfurt Am Main (Hessen)

Beginn

SeptemberAnmeldung möglich
Hamburg
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Hamburg, 20148

Beginn

SeptemberAnmeldung möglich
Hannover (Niedersachsen)
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Hannover, 30159

Beginn

SeptemberAnmeldung möglich
Köln (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Köln, 50674

Beginn

AugustAnmeldung möglich
Mannheim (Baden-Württemberg)
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Mannheim, 00000

Beginn

SeptemberAnmeldung möglich
München (Bayern)
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München, 80331

Beginn

SeptemberAnmeldung möglich
Stuttgart (Baden-Württemberg)
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Stuttgart, 70182

Beginn

SeptemberAnmeldung möglich
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Hinweise zu diesem Kurs



Das Seminar richtet sich an alle, die in den Bereichen Personal, Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Finanzbuchhaltung tätig sind.

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2018

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Die Durchschnittsbewertung liegt über 3,7

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Themen

  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Aufmerksamkeiten lohnsteuerrechtlich
  • Umsatzsteuerliche Besonderheiten
  • Betriebsveranstaltungen
  • Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
  • Bewertung von Sachbezügen
  • Rabattgewährung durch Dritte

Dozenten

Christof Heinzerling

Christof Heinzerling

Leiter der Steuerabteilung der Dyckerhoff GmbH

Heidrun Bahr

Heidrun Bahr

Steuerberaterin & Managerin

Helga Herchenhan

Helga Herchenhan

Trainerin

Helga Herchenhan arbeitete viele Jahre in leitender Position in der Kommunikations- und Medienbranche. Seit 15 Jahren ist sie Inhaberin und Geschäftsführerin der DiSKURS Herchenhan GmbH. Sie trainiert rund um das Thema Kommunikation, Projekt- und Zeitmanagement, Kunden- und Dienstleistungsorientierung und begleitet Veränderungsprozesse, Persönliche Entwicklung und berufliche Neuorientierung. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind u. a. die Beratung von Unternehmen im Bereich der Personalentwicklung und die Begleitung von Fach- und Führungskräften im Rahmen von Coachingprozessen.

Inhalte

  1. Geldwerter Vorteil
    • Definition, Entstehung und Berechnung
  2. Arbeitslohn/Sachbezug
    • Abgrenzung zu Aufmerksamkeiten und Aufwand im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers
    • Aufmerksamkeiten lohnsteuerrechtlich (z. B. Geschenke, Getränke und Genussmittel) und deren umsatzsteuerliche Behandlung
    • Behandlung von Gutscheinen aus lohn- und umsatzsteuerrechtlicher Sicht
  3. umsatzsteuerliche Besonderheiten
    • bei KfZ-Gestellung
    • bei Mahlzeiten
  4. Besonderheiten beim Vorsteuerabzug
    • aus Reisekosten
    • aus KfZ-Kosten
    • aus Bewirtungskosten
    • aus Geschenken/Aufmerksamkeiten
    • aus Betriebsveranstaltungen
  5. Mit neuer Rechtsprechung zu Nutzungsentgelten bei der Firmen-PKW Besteuerung
  6. Betriebsveranstaltungen / Beachtung des 110 € Freibetrages
  7. Rabattgewährung durch Dritte
  8. Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
  9. Bewertung von Sachbezügen
    • Erscheinungsformen und Bewertung (z. B. Verpflegung/Bewirtung, Unterkunft, KfZ-Gestellung, Zuwendung von Waren/Leistungen)
  10. Pauschalierungsmöglichkeiten
    • Pauschalierung gem. § 40 EStG
    • Pauschalierung gem. § 37b EStG
  11. Steuervorteile nutzen / Leistung belohnen / Mitarbeiter erfreuen / Nettogehälter erhöhen / Lohnnebenkosten sparen
    • Kompakter Überblick über die aktuellen Anforderungen seitens der Finanzverwaltung
  12. Alles zu Betriebsveranstaltungen, Bewirtung, Gesundheitsförderung, Incentives, PKW und Reisekosten

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