Schnittstellen des SGB II zum Rentenrecht nach dem SGB VI - unter Berücksichtigung der aktuellen Entscheidungen im Rentenrecht

Seminar

In Berlin

270 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

  • Dauer

    2 Tage

Die Vorschriften des SGB II nehmen an verschiedenen Stellen Bezug auf das Rentenrecht des SGB VI, z. B. Leistungsberechtigung und Renteneintrittsalter, vorzeitige Renten mit Abschlägen, Bezug von Altersrenten als Ausschlussgrund, Renten als vorrangig in Anspruch zu nehmende Leistungen und der Nahtlosigkeitsgrundsatz im Übergang von Alg II-Leistungen zum Rentenbezug. Ein sachgerechter Umgang mit den angesprochenen Schnittstellen setzt Grundkenntnisse des Rentenrechts nach dem SGB VI voraus. Diese werden im Seminar unter Einbeziehung der Berührungspunkte zum SGB II systematisch vermittelt. Im Seminar wird auch auf die Regelungen des Jahres 2014 zur Verbesserung der Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung eingegangen.

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Berlin
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auf Anfrage

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Themen

  • Rentenrecht
  • Entscheidungen

Inhalte

Schwerpunkte: Schnittstellen im SGB II (§§ 7, 7a, 12a, 26 und 44a) Auswirkungen des RV-Altersrentenanpassungsgesetzes Versicherungspflicht in der gesetzlichen RV/Versicherungsfreiheit/Befreiung von der Versicherungspflicht Zuschüsse nach § 26 Abs. 1 SGB II Rentenarten Rentenrechtliche Zeiten Grundzüge der Rentenberechnung Renteneintrittsalter Abschläge bei vorzeitiger Rente Auswirkungen des SGB II-Bezugs auf die Rentenhöhe Kontenklärung, Renteninformation, Rentenantrag Auswirkungen der Haushaltskonsolidierung (sog. "Sparpaket")

Zusätzliche Informationen

0827SOA017Z

Schnittstellen des SGB II zum Rentenrecht nach dem SGB VI - unter Berücksichtigung der aktuellen Entscheidungen im Rentenrecht

270 € zzgl. MwSt.