Schnittstellen des SGB II zum Rentenrecht nach dem SGB VI - unter Berücksichtigung der aktuellen Entscheidungen im Rentenrecht
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
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Dauer
2 Tage
Die Vorschriften des SGB II nehmen an verschiedenen Stellen Bezug auf das Rentenrecht des SGB VI, z. B. Leistungsberechtigung und Renteneintrittsalter, vorzeitige Renten mit Abschlägen, Bezug von Altersrenten als Ausschlussgrund, Renten als vorrangig in Anspruch zu nehmende Leistungen und der Nahtlosigkeitsgrundsatz im Übergang von Alg II-Leistungen zum Rentenbezug. Ein sachgerechter Umgang mit den angesprochenen Schnittstellen setzt Grundkenntnisse des Rentenrechts nach dem SGB VI voraus. Diese werden im Seminar unter Einbeziehung der Berührungspunkte zum SGB II systematisch vermittelt. Im Seminar wird auch auf die Regelungen des Jahres 2014 zur Verbesserung der Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung eingegangen.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Rentenrecht
- Entscheidungen
Inhalte
Zusätzliche Informationen
Schnittstellen des SGB II zum Rentenrecht nach dem SGB VI - unter Berücksichtigung der aktuellen Entscheidungen im Rentenrecht