Schulung von („beauftragten“) Personen gem. Kapitel 1.3 ADR
Seminar
In Offenbach am Main
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Offenbach am main
Die vorliegende Schulung dient dazu, beauftragten Personen und sonstigen verantwortlichen Personen die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Stoffe zu vermitteln.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Schulung
Inhalte
Beschreibung:
Die gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen im Bereich Gefahrgut können für die betriebliche Praxis in einem Satz zusammengefasst werden: Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!
Das (internationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten die Schulung von Personen, die mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen (Kapitel 1.3 ADR).
Diese betrieblichen Funktionsträger sind hinsichtlich der Schulungsanforderungen unabhängig voneinander zu sehen, d.h.: auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist, können Schulungsnachweise von der zuständigen Behörde eingefordert werden.
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen der Gefahrgutbeförderung
- Eigenschaften von Gefahrgut
- Verpackung von Gefahrgut
- Ablauf einer Gefahrgutbeförderung
- Kennzeichnung von Gefahrgut, Transportdokumente
- Risiken und Gefahren
- Beispiel eines gesamten Gefahrgutbeförderungsprozesses
- Pflichten und Verantwortlichkeiten gemäß GGVSEB/ADR
- Gemäß GbV
- Systematik von GGVSEB/ADR
- GbV-Beispiele aus der Praxis mit Teilnehmerübungen
- Ladungssicherung
Schulung von („beauftragten“) Personen gem. Kapitel 1.3 ADR