Sicherer Betrieb von Bädern - Verantwortung, Haftung, Rechtsschutz

Seminar

In Rostock

Sparen Sie 6%
300 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Ort

    Rostock

  • Unterrichtsstunden

    8h

  • Dauer

    1 Tag

  • Beginn

    nach Wahl

In dem Seminar informieren wir Sie nicht nur, an welchen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien Sie sich als verantwortungsbewusster Betreiber orientieren müssen, um einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen, und wo personelle und organisatorische Maßnahmen für einen. sicheren Betrieb unbedingt erforderlich sind, sondern wie sich u.a. bei einer Schadensabwicklung bei Vorliegen von Unfällen in Bädern richtig verhalten müssen. Gerichtet an: Betreiber von Bädern, Verantwortliche Personen, Leiter/innen, Geschäftsführer/. innen von Sport-, Freizeit und medizinischen Einrichtungen, Hotels und Ämtern mit Bäderbetrieb und andere Entscheidungsträger in dieser Branche, Vertreter von Unfallkassen

Wichtige Informationen

Dokumente

  • Praxisseminar-Sicherer-Bäderbetrieb.pdf

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)
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Kopernikusstr. 17, 18069

Beginn

nach WahlAnmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs

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Meinungen

Themen

  • Risikomanagement
  • Sicherheitsmanagement
  • Qualitätsmanagement
  • Qualitätssicherung
  • Probenahme
  • Schwimm- und Badebeckenwasser
  • Hygiene
  • Infektinsschutz
  • Schwimmbad
  • Überwachung

Dozenten

Detlef  Weiß

Detlef Weiß

Kommunaler Schadensausgleich

Dipl.-Ing. Stefan Steinlein

Dipl.-Ing. Stefan Steinlein

Sachverständige Schwimbäder

Dipl.-Ing. Uwe Richter

Dipl.-Ing. Uwe Richter

Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit

RA Ronald  Klopsch

RA Ronald Klopsch

Fachanwalt für Medizinrecht

Inhalte

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht muss der Badbetreiber alle notwendigen Maßnahmen treffen, um Gefahren von Badegästen fernzuhalten. Die Verkehrs-sicherungs- und Aufsichtspflicht gilt für alle baulichen und technischen Anlagen sowie für die Beaufsichtigung der Badegäste. Deshalb muss der Badbetreiber qualifiziertes Personal beschäftigen und organisatorische Maßnahmen für den sicheren Betrieb planen und durchführen.

Um die Betreiberpflichten umfassend zu erfüllen, müssen sich die Verantwortlichen an dem Merkblatt 94.05 „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes“ des Bundesfachverbandes öffentlicher Bäder und an vorhandenen Grundsatzurteilen der Gerichte orientieren. Außerdem geben die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger und die DIN EN 15288 wichtige Hinweise zur sicheren Organisation eines
Badebetriebs.

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