Was Sieüber Datenschutz und-sicherheit wissen müssen! (- Verpflichtungen der Unternehmen nach BDSG -)
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
Heute gilt: E-Learning in all seinen Facetten ist angekommen in der IHK.Weiterbildung. E-Learning-Komponenten sind integraler Bestandteil vieler IHK-Qualifizierungen: als lehrgangsbegleitende Community, als reines Online-Angebot oder – meistens – als Blended-Learning-Angebot, d. h. einer Mischform aus Präsenzunterricht und E-Learning. Die starke Präsenz der neuen Lehr- und Lernformen in der IHK-Weiterbildung macht ein eigenständiges Portal für diese Angebote überflüssig.Dieses Seminar ist für Sie richtig, wenn Sie Inhaber/in oder Geschäftsführer/in oder Datenschutzbeauftragter/in eines Unternehmens sind.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Datenschutz
- Sicherheit
Inhalte
Beschreibung des Seminars
In dem Seminar erfahren die Teilnehmer, wie sie den rechtlichen Verpflichtungen durch das BDSG nachkommen. Sie lernen die Hauptforderungen des BDSG und die Aufgaben eines Beauftragten für den Datenschutz (§§ 4f, 4g BDSG) kennen sowie die Regeln für die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung.
Dieses Seminar bietet die Möglichkeit, die gesetzlichen Forderungen durch das BDSG in die tägliche Praxis zu implementieren.
Nach dem Seminar wissen Sie, wie Sie den rechtlichen Verpflichtungen durch das BDSG nachkommen müssen. Sie kennen die Hauptforderungen des BDSG und die Aufgaben eines Beauftragten für den Datenschutz (§§ 4f, 4g BDSG), die Regeln für die Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung, die Rechte und Pflichten von Betroffenen. Sie erfahren, wie die gesetzlich vorgeschriebenenÜbersichten (s. g. Verfahrensverzeichnisse für jedermann/ extern und intern) zu erstellen sind. Sie erfahren die Zusammenhänge des Datenschutzes in der EU und dem EWR sowie die Zusammenhänge des BDSG als Substitutionsgesetz mit anderen Gesetzen (z. Bsp. StGB, TMG, TKG, AO, etc.) und Rechtssprechung, Verwaltungspraxis und aktuelle Fälle der Aufsichtsbehörden.
- Rechtsmäßigkeitsvoraussetzung (welche Vorschriften gelten)
- Verpflichtung auf das Datengeheimnis
- Begriffsbestimmungen des Gesetzes
- Hausinterne Regelungen zum Thema Datenschutz
- Rechte von Betroffenen
- Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
- Erstellen und pflegen von Verfahrensverzeichnissen
- technische Maßnahmen
- Weiterbildungsverpflichtung
- Verknüpfung des BDSG mit anderen Gesetzen
- Aufsichtsbehörden
- aktuelle Fälle
- juristische Konsequenzen
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