Spezial-Seminar für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter(innen) - Teil III
Seminar
In Frankfurt Am Main und Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Fortgeschritten
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Ort
Nicht nur die Affäre um den Volkswagen-Konzern und einige seiner Betriebsratsmitglieder hat gezeigt: Ein Betriebsrat muss sehr darauf achten, mit seinen Handlungen und seiner Politik nicht die Grenzen zu strafrechtlichem Handeln zu überschreiten. Es müssen ja nicht immer Vergünstigungen, Untreue oder die Annahme von Vorteilen sein: Schon Auskünfte an Dritte, Mitteilungen an die Presse.. Gerichtet an: Dieses Seminar ist besonders für Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter wichtig und ggf. erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Aber auch alle anderen Betriebsratsmitglieder, besonders solche aus börsennotierten Unternehmen, sollten über die Kenntnisse verfügen, die in diesem Seminar vermittelt werden.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Seminarinhalte
Strafrecht und Betriebsverfassung
Strafrecht als Instrument zur Durchsetzung des Arbeitnehmerschutzes Strafrecht zur Begrenzung der Handlungsfreiheit der Arbeitnehmervertretungen Strafbarkeit der Handlungen des kollektiven Gremiums
Straftatbestände bei der Betriebsratsarbeit zum Schutz des Arbeitgebers
Schutz der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit Schutz des Vermögens Geheimnisschutz Schutz der Persönlichkeitsrechte, des guten Rufs etc.
Weitere Straftatbestände bei der Betriebsratsarbeit
Schutz der Arbeitnehmer Schutz der Betriebsverfassung Schutz der Allgemeinheit
Ihr Nutzen als Betriebsrat
Nach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie die strafrechtlichen Risiken der Tätigkeit als Betriebsrat, wissen, welche Vorschriften aus verschiedenen Gesetzen zu beachten sind und wie Sie vermeiden, gegen diese Vorschriften zu verstoßen.
Wer sollte dieses Seminar besuchen
Dieses Seminar ist besonders für Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter wichtig und ggf. erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Aber auch alle anderen Betriebsratsmitglieder, besonders solche aus börsennotierten Unternehmen, sollten über die Kenntnisse verfügen, die in diesem Seminar vermittelt werden.
Spezial-Seminar für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter(innen) - Teil III