Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Grundlagen der Betreuung systematisch und praxisbezogen zu vermitteln. Die Teilnehmer sollen im Ergebnis des Seminars mit den Grundlagen des materiellen Betreuungsrechts sowie den Grundzügen des jeweils entsprechenden Verfahrensrechts als Voraussetzung für eine selbstständige Führung von Betreuungen hinreichend vertraut sein. Die vermittelten Kenntnisse können in den darauf aufbauenden Spezialseminaren vertieft werden.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Berlin
Karte ansehen
Beginn
auf Anfrage
Fragen & Antworten
Ihre Frage hinzufügen
Unsere Berater und andere Nutzer werden Ihnen antworten können
Wir überprüfen Ihre Frage, um sicherzustellen, dass sie an die Veröffentlichungsstandards anpasst. Nach Ihren Antworten haben wir auch entdeckt, dass Sie für diesen Kurs möglicherweise nicht anmelden können. Entweder das wegen Ihrer Ausbildung sein können oder Ihrer Lage und so weiter. Auf jedem Fall wird es besser wenn Sie es mit Ihrer Ausbildungsstätte erkären.
Vielen Dank!
Wir überprüfen Ihre Frage und werden diese in Kürze veröffentlichen.
Oder bevorzugen Sie, dass das Zentrum Sie kontaktiert?
Meinungen
Haben Sie diesen Kurs belegt? Teilen Sie Ihre Meinung
Inhalte
Schwerpunkte:
Überblick über die einschlägigen Gesetze des Betreuungsrechts, insbesondere BGB, FamFG und Rechtspflegergesetz
Die wichtigsten Rollenträger im Betreuungsverfahren: Betreuter, Betreuer, Betreuungsrichter, Rechtspfleger, Verfahrenspfleger, Gutachter, Betreuungsbehörde
Materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Voraussetzungen der Betreuerbestellung, insbesondere Auswahl des Betreuers, Aufgabenkreise, Einwilligungsvorbehalt, Bedeutung von Gutachten und Anhörung
Wirkung und Bedeutung der Betreuerbestellung: der Betreuer als gesetzlicher Vertreter, das Innenverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem, Zwangsbefugnisse des Betreuers, Heilbehandlung, Aufenthaltsbestimmung, Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen, Vermögenssorge
Verfahrensabläufe nach der Betreuerbestellung: Verlängerung oder Aufhebung der Betreuung, Erweiterung oder Einschränkung der Aufgabenkreise, Betreuerwechsel, Beschwerde
Eilverfahren: vorläufige Betreuerbestellung, vorläufige Genehmigung der Unterbringung, Eilmaßnahmen nach § 1846 BGB