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Um- und Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges und der Überlassungspflicht für Abfälle

Kurs

In Magdeburg ()

399 € MwSt.-frei

Beschreibung

  • Kursart

    Intensivkurs berufsbegleitend

  • Sprachen

    Deutsch

  • Unterrichtsstunden

    7h

  • Dauer

    1 Tag

Im Workshop werden Fragen zur Überlassungspflicht und zum Anschluss- und Benutzungszwang unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ausführlich diskutiert. Einen breiten Raum nehmen die Bearbeitung konkreter Beispiele und die Erarbeitung von Lösungsansätzen ein. Hierzu sind konkrete Anfragen zu Vor-Ort-Problemen von Teilnehmern im Vorfeld des Seminars ausdrücklich erwünscht. Gerichtet an: Der Workshop richtet sich an Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und Abfallbehörden, an Betreiber von Entsorgungsanlagen sowie Abfallerzeuger und -besitzer.

Hinweise zu diesem Kurs

Bereits seit Inkrafttreten des KrWG ist Gegenstand ständiger Auseinandersetzung die Frage, ob Abfälle durch Erzeuger und Besitzer dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden müssen. Hierbei ging es zunächst um die Erschließung möglichst kostengünstiger Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen. Damit einher ging die Problematik der Entsorgungssicherheit, insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Frage der Pla-nungssicherheit und Anlagenauslastung. Mangels fehlender Konkretisierung durch die Normgeber erfolgte die Ausgestal-tung des Abfallrechtes durch die Rechtsprechung.
Auch durch die GewAbfV ist eine Klärung nicht eingetreten. Weiterhin erfolgt die Ausgestaltung der Abfallentsorgung ent-scheidend maßgeblich durch die Rechtsprechung, insbesondere hinsichtlich der Überlassungspflicht. Hervorzuheben ist die Rechtsprechung zu den Beweis- bzw. Darlegungspflichten der Abfallerzeuger und -besitzer. Seit dem 01.06.2005 hat sich die Situation gravierend verändert: Da nun auch Abfälle zur Beseitigung nicht mehr unbehandelt deponiert werden dürfen, ist quasi über Nacht der Entsorgungsmarkt völlig neu "gemischt" worden. Bis dahin bestehende Entsorgungswege sind teilweise entfallen, die Entsorgungskosten, auch auf dem "freien Markt", sind erheblich gestiegen, weil ausreichende Vorbehandlungs-kapazitäten -teilweise- noch fehlen.
Im Workshop werden Fragen zur Überlassungspflicht und zum Anschluss- und Benutzungszwang unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ausführlich diskutiert.
Einen breiten Raum nehmen die Bearbeitung konkreter Bei-spiele und die Erarbeitung von Lösungsansätzen ein.

Der Workshop richtet sich an Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und Abfallbehörden, an Betreiber von Entsorgungsanlagen sowie Abfallerzeuger und -besitzer.

Hierzu sind konkrete Anfragen zu Vor-Ort-Problemen von Teilnehmern im Vorfeld des Workshops ausdrücklich erwünscht.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 399€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://iwu-ev.de/pdf/A241021.pdf

Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): https://iwu-ev.de/ics/A241021.ics

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Meinungen

Themen

  • Rechtsprechung
  • Insiderwissen
  • Fachwissen
  • Expertenwissen
  • Anschlusszwang
  • Benutzungszwang
  • Abfall
  • Recht
  • Grundlagen
  • Abfallrecht
  • Überlassung
  • Pflicht
  • Überlassungszwang
  • Überlassungspflicht
  • Überlassungsrecht

Dozenten

Dozent/in Fachreferent/in

Dozent/in Fachreferent/in

siehe Seminarthema

Inhalte

Bereits seit Inkrafttreten des KrWG ist Gegenstand ständiger Auseinandersetzung die Frage, ob Abfälle durch Erzeuger und Besitzer dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden müssen. Hierbei ging es zunächst um die Erschließung möglichst kostengünstiger Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen. Damit einher ging die Problematik der Entsorgungssicherheit, insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Frage der Planungssicherheit und Anlagenauslastung. Mangels fehlender Konkretisierung durch die Normgeber erfolgte die Ausgestaltung des Abfallrechtes durch die Rechtsprechung.

Zusätzliche Informationen

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Um- und Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges und der Überlassungspflicht für Abfälle

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