Umsatzsteuer auf internationale Dienstleistungsgeschäfte
Seminar
Inhouse
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Methodik
Inhouse
In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer das Rüstzeug, um die steuerlichen Folgen des Mandantenhandelns im EU-Ausland zu erkennen, Wahlrechte sicher auszuüben und häufig auch die kostspielige Registrierung des Mandanten im EU-Ausland zu vermeiden.
Meinungen
Inhalte
Die umsatzsteuerliche Behandlung des Exports und Imports von Dienstleistungen birgt viele Gefahren – nicht zuletzt durch die notwendige Anpassung des deutschen Umsatzsteuerrechts an das EU-Recht. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer das Rüstzeug, um die steuerlichen Folgen des Mandantenhandelns im EU-Ausland zu erkennen, Wahlrechte sicher auszuüben und häufig auch die kostspielige Registrierung des Mandanten im EU-Ausland zu vermeiden.
Den Teilnehmer wird empfohlen, zur Veranstaltung den Gesetzestext und den Text der Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 mitzubringen!
Gliederung
Verkauf von Dienstleistungen:
In welchem Land ist die Umsatzbesteuerung durchzuführen?
Wie lässt sich eine Registrierung des Mandanten im EU-Ausland vermeiden?
Einkauf von Dienstleistungen:
Wann wird der Auftraggeber zum Steuerschuldner?
Welche Wahlrechte hat der Mandant?
Besonderheiten von Beförderungsleistungen, elektronischen Leistungen, Grundstücksleistungen, Ingenieurleistungen, Messeleistungen, Speditions-leistungen, Werbeleistungen, Werkleistungen, Vermittlungsleistungen etc.:
Beachten Sie die Besonderheiten und Gestaltungsrechte des Mandanten in den ein-zelnen Leistungsgruppen!
Umgehen Sie die vielen Steuerfallen durch eine strukturierte Prüfungsabfolge!
Verlagerung des Leistungsortes durch geschickten Einsatz der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
Einkaufsverträge des Mandanten optimal gestalten!
Vorsteuerabzug bei grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäften:
Kein Abzug zu hoher Vorsteuerbeträge.
Überprüfung der Eingangsrechnungen auf die „Umsatzsteuer-Wahrheit“.
Konzentration auf „das Wesentliche“: Überflüssige Prüfungen vermeiden!
Bearbeitung von Auslandssachverhalten:
Kontakte, Anlaufstellen und Online-Hilfen.
Erklärungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung:
Fallstudien: Eintragungen in die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Abgrenzung: Keine Eintragungen in die Zusammenfassende Meldung!
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