Unterrichtung nach§34a GewO für Bewachungspersonal

Seminar

In Köln

405 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Köln

Industrie- und Handelskammer zu Köln

Die Ausübung des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die in dem Unternehmen tätigen Personen durch eine Bescheinigung einer Industrie-und Handelskammer nachweisen, dass sieüber die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtl...

Standorte und Zeitplan

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Köln (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Universitätsstr. 33 50931, 50441

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  • Industrie

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Industrie- und Handelskammer zu Köln Beschreibung: Die Ausübung des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die in dem Unternehmen tätigen Personen durch eine Bescheinigung einer Industrie-und Handelskammer nachweisen, dass sieüber die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden und mit ihnen vertraut sind. Dies gilt sowohl für Inhaber, gesetzliche Vertreter oder Betriebsleiter von Bewachungsunternehmen als auch für die darin beschäftigten PersonenUnterrichtsinhalte-Recht deröffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht-Bürgerliches Gesetzbuch-Straf-und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen-Unfallverhütungsvorschrift Wach-und Sicherungsdienste-Umgang mit Menschen-Grundzüge der SicherungstechnikDie Unterrichtung beinhaltet 40 Unterrichtsstunden.

Unterrichtung nach§34a GewO für Bewachungspersonal

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