Unterrichtung im Bewachungsgewerbe - Personal

Seminar

In Berlin

316 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

incl. Lehrmaterial
WIS ist der Förderung der beruflichen Weiterbildung verpflichtet, mit Konzentration auf die Zielgruppe der Fach- und Führungskräfte. Es dient dazu, die Transparenz auf dem deutschen Markt der beruflichen Weiterbildung zu erhöhen. Es dient weiterhin dazu, eigenständige, rationale Verbraucherentscheidungen zu ermöglichen. Die Aktualität der in WIS eingestellten Seminare wird dadurch gewährleistet, dass terminierte Seminare automatisch nach ihrem Start aus der Suche genommen werden. WIS bringt Ordnung in den "Dschungel" von Weiterbildungsangeboten. Durch eine enge Kooperation mit den IHK-Weiterbildungsberatern, deren tägliche Arbeit auch auf WIS basiert, ist den Besuchern eine zusätzliche Unterstützung sicher.

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Berlin
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Breite Straße 29, 10178

Beginn

auf Anfrage

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Das WIS.IHK ist ein etablierter, innovativer Weiterbildungsanbieter, der sich mit Energie und Leidenschaft der Aus- und Weiterbildung Erwachsener widmet. Seit über zehn Jahren steht das WIS.IHK Teilnehmern als kompetenter und starker Partner zur Seite und unterstützt sie dabei, sich erfolgreich ins Berufsleben einzugliedern und/oder weiterzuentwickeln.


Beschreibung des Seminars

Wer Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht dazu eine Erlaubnis. Seit dem 1. April 1996 muss der Bewachungsunternehmer die Unterrichtungüber die rechtlichen Vorschriften nachweisen. Auch das Bewachungspersonal muss sich einer Unterrichtung unterziehen.

Sachkunde§34a Sicherheit Verteidigungswaffen Werkschutz Wachdienst Sicherheitsdienst GewO Gewerbeordnung

Zielgruppe und Besonderheiten

Bewachungspersonal


Kurzbeschreibung

Wer Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht dazu eine Erlaubnis. Seit dem 1. April 1996 muss der Bewachungsunternehmer die Unterrichtungüber die rechtlichen Vorschriften nachweisen. Auch das Bewachungspersonal muss sich einer Unterrichtung unterziehen.


Inhalt

Wer Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht dazu eine Erlaubnis.

Seit dem 1. April 1996 muss der Bewachungsunternehmer die Unterrichtungüber die rechtlichen Vorschriften nachweisen. Auch das Bewachungspersonal muss sich einer Unterrichtung unterziehen. Die Unterrichtung umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

  • Recht deröffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienst
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

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