Unterrichtung nach §34 a Gewerbeordnung für Mitarbeiter
IHK
In Düsseldorf
Beschreibung
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Kursart
IHK
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Niveau
Anfänger
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Ort
Düsseldorf
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Unterrichtsstunden
40h
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Dauer
4 Tage
Gerichtet an: Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34 a Abs. 1 Satz 4 der Gewerbeordnung beschäftigt werden sollen. Die Unterrichtungsbescheinigung ist die Voraussetzung, um für Bewachungstätigkeiten angestellt zu werden.
Wichtige Informationen
Dokumente
- Unterrichtung §34a GewO Bewachungspersonal - 2014, 1. Halbjahr.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, so dass die zu unterrichtende Person über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen muss.
Meinungen
Themen
- Deeskalationstechniken
- Sicherheitstechnik
Dozenten
Guido Scheffler
Unterrichtung §34a GewO
Herr Guido Scheffler ist seit vielen Jahren als Prüfer und Dozent für die IHK Düsseldorf tätig. Anhand seiner jahrelangen Erfahrung als Prüfer in der mündlichen Sachkundeprüfung kann er zielgerichtet und konkret Prüflinge auf die Anforderungen der Prüfung vorbereiten.
Inhalte
Die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen werden mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen
- rechtlichen Vorschriften
- fachspezifischen Pflichten und Befugnissen
- deren praktischer Anwendung
in einem Umfang vertraut gemacht, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Hinweis:
Die Kenntnisse der unterrichteten Themen werden durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen (Tests) überprüft. Die Tests müssen mindestens zu 50 Prozent bestanden werden!
Der Unterrichtungsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse, nicht bestandenem Test sowie bei Fehlzeiten verweigert werden. Es besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht!
Inhalte:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschl. Gewerberecht und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Zusätzliche Informationen
Unterrichtung nach §34 a Gewerbeordnung für Mitarbeiter