Unterrichtung von Spielgeräteaufstellern und deren Personal gemäß § 33c GewO
Kurs
Fernunterricht
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Methodik
Fernunterricht
Dem Unterrichtungsverfahren müssen sich sowohl Gewerbetreibende als auch die von ihnen mit der Aufstellung solcher Spielgeräte betrauten Beschäftigten unterziehen. Die Pflicht zur Teilnahme an der Unterrichtung nach § 33 c GewO betrifft alle Personen, die ab dem 1. September /02/ eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen. Eine Aufstellerlaubnis, die vor dem 1. September /02/ erteilt wurde, genießt Bestandsschutz.Den Teilnehmern werden notwendige Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz mit dem Ziel vermittelt, problematisches Spielverhalten zu erkennen und Beratungsangebote für suchtgefährdete Spieler aufzuzeigen.WIS bringt Ordnung in den "Dschungel" von Weiterbildungsangeboten. Durch eine enge Kooperation mit den IHK-Weiterbildungsberatern, deren tägliche Arbeit auch auf WIS basiert, ist den Besuchern eine zusätzliche Unterstützung sicher.
Meinungen
Inhalte
Beschreibung des Seminars
- Gewerbeordnung- Spielhallenverordnung- Spiel...
- Gewerbeordnung- Spielhallenverordnung- Spielhallenrecht des Landes Thüringen- Jugendschutzgesetz
Unterrichtung von Spielgeräteaufstellern und deren Personal gemäß § 33c GewO