Update Lohnpfändung und Lohnabtretung

Seminar

In Köln

790 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Ort

    Köln

  • Dauer

    1 Tag

Das Seminar bietet Ihnen Rechtssicherheit bei der Abwicklung komplexer Pfändungssachverhalte unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Das Risiko der Drittschuldnerhaftung können Sie vermeiden. Gerichtet an: Leiter/innen und qualifizierte Mitarbeiter/innen der Entgeltabrechnung und Personalbetreuung, die ihr vorhandenes Fachwissen im Bereich des Pfändungsrechts aktualisieren möchten.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Köln (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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50000

Beginn

auf Anfrage

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Meinungen

Dozenten

Dietrich Boewer

Dietrich Boewer

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle, Köln

Inhalte

Ein „Pfändungsfall" kann in der Entgeltabrechnung ohne aktuelle Fachkenntnisse nicht richtig beurteilt und damit abgerechnet werden. Der Arbeitgeber haftet für die korrekte Berechnung und Abführung der Beträge. Mangelndes Fachwissen in der Entgeltabrechnung kann für ihn sehr teuer werden. Eine Aktualisierung der Fachkenntnisse ist sicherlich eine lohnende Investition aus Arbeitgebersicht.

  • Gesetzliche Entwicklungen
    • Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes
    • Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes
  • Neuere Rechtsprechung zu Lohnpfändung und Abtretung
    • Zur Berechnung pfändbaren Arbeitseinkommens - Pfändung wegen Unterhalt
    • Eigene Einkünfte des Unterhaltsberechtigten
    • Reduzierung des Pauschbetrags bei geringerer Unterhaltsleistung?
    • Die nach § 850c Abs. 4 ZPO zu treffenden Ermessensentscheidung Berechnung des unpfändbaren Teils des Einkommens bei eigenen Einkünften der Ehefrau
    • Wechsel der Steuerklasse und Erwerbsobliegenheit
    • Die Vollstreckung in die erweitert pfändbaren Bezüge des Schuldners
    • Aufnahme herauszugebender Urkunden in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
    • Pfändung - Schadensersatz als Arbeitseinkommen
    • Zur Pfändbarkeit von Beiträgen auf eine sog. "Riester-Rente"
    • Lohnpfändung - Lizenzeinnahmen
    • Wechselschichtzulage und Pfändbarkeit
    • Entstehung des Pfändungspfandrechts bei Pfändung künftiger Forderungen -Truckverbot - Aufrechnung - Pfändungsschutz
    • Erstattungsanspruch wegen überzahlter Lohnsteuer
    • Kein Pfändungsschutz für überzahlte Lohnsteuer
    • Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen Insolvenz - Einkommenspfändung - Transferkurzarbeitergeld gemäß § 216b SGB III
    • Drittschuldnerklage des Insolvenzverwalters - verschleiertes Arbeitseinkommen
    • Erlangung der Sicherung und sog. Rückschlagsperre nach § 88 InsO
    • Rückschlagsperre in der Verbraucherinsolvenz
    • Verbraucherinsolvenz des Unterhaltsschuldners
    • Anfechtung bei Pfändung in der Verbraucherinsolvenz
    • Kostenerstattung des Drittschuldners bei Aufforderungsschreiben nach § 840 ZPO - Drittschuldnerklage, Kostenerstattung, Anwaltskosten
    • Vorausabtretung eines Abfindungsanspruchs
    • Gehaltsabtretung eines Arbeitnehmers an den Arbeitgeber als Kreditgeber
    • Bestimmung des pfändbaren Betrags im Rahmen der Abtretung
    • Abtretungserklärung und Steuererstattungsanspruch
    • Abfindungsanspruch - Inhaltskontrolle - tarifliches Abtretungsverbot
    • Aufrechnung des Arbeitgebers gegen Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung - Pfändungsfreigrenze

Update Lohnpfändung und Lohnabtretung

790 € zzgl. MwSt.