Das Bundeskabinett hat am 8. Juli 2015 den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorbereiteten Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergabrechts verabschiedet. Der Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe soll auf Grundlage des neuen gemeinschaftsweiten EU-Vergaberechts umfassend reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher gestaltet werden. Damit wird die Vergabepraxis mit einem strukturell und inhaltlich vollständig reformierten Rechtsrahmen konfrontiert sein. Seit Kurzem liegt der Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zum neuen GWB vor.Danach wird sich das GWB-Vergaberecht von undsect;97 - undsect;184 erstrecken, was große Veränderungen in quantitativer wie qualitativer Hinsicht bedeutet. Die Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinien erfordert Neufassungen der Vergabeverordnung, der Sektorverwaltung sowie der Konzessionsverordnung. Unser Seminar informiert Sie kompakt über den neuen Rechtsrahmen.
Standorte und Zeitplan
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Prenzlauer Allee, 180, 10405
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Hohenzollerndamm 183
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Potsdam
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Karl-Liebknecht-Straße, 21/22, 14482
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Inhalte
- Neue Struktur und Rechtsschutzfragen- Regelungsauftrag des EU-Rechts- Neufassung und Gliederung des Vierten Teils des GWB- Verordnungen: Struktur und Regelungstiefe- Künftige VOB/A- Neuregelungen im Rechtsschutz, insbesondere Rügeobliegenheit- Anwendungsbereich und Ausnahmebestimmungen, kommunale Spielräume- Auftraggeberbegriff und Auftragsbegriff- Vertragsänderungen- Neue und alte Ausnahmetatbestände- Inhouse-Geschäfte- Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit- Leistungsbeschreibung und strategische Beschaffung Bekanntmachung und Fristen- Nachhaltigkeit, Umwelt- und Innovationsziele- Losvergabe und Mittelstandsförderung- Auswirkungen auf Nachunternehmerbeziehungen- Eignungskriterien und Ausführungsbedingungen- Ausschlussgründe und Zuverlässigkeit- Fachliche und wirtschaftliche Anforderungen- Auftragssperre und Korruptionsregister- Anforderungen an die Auftragsausführung- Verfahrensarten und E-Vergabe- Gleichrang des offenen und des nicht offenes Verfahren- Erleichterter Zugang zu Verhandlungsverfahren und Wettbewerblichem Dialog- Neue Maßgaben für die Abwicklung des Verhandlungsverfahrens- Neue Verfahrensarten (Innovationspartnerschaft)- Erste Phase der Umsetzung der E-Vergabe- E-Vergabe und Übergangszeiträume- Zuschlagskriterien und Wertung- Qualitative Kriterien- Auftragsbezug- Lebenszykluskosten und Vorschriften für deren Ermittlung- Erfahrung und Eignung auf der Wertungsebene- Sonderregime (Sektoren, Konzessionen, Soziale Dienstleistungen)- Änderungen in der Sektorenverordnung- Überblick über die Konzessionsvergabeverordnung- Vergaberegime für Soziale und andere besondere Dienstleistungen
Zusätzliche Informationen
Mitarbeiter, die mit der Erstellung von Ausschreibungen betraut sind, sowie Mitarbeiter, die sich an Ausschreibungen beteiligen möchten.