Vergütungsvereinbarung nach dem RVG
Seminar
In Husum
Beschreibung
-
Kursart
Seminar
-
Niveau
Anfänger
-
Ort
Husum
-
Unterrichtsstunden
4h
Bereits seit dem 01.07.2006 soll der Rechtsanwalt in Beratungsmandaten die Vergütung vereinbaren. Viele RAe verzichten hierauf. Welche Konsequenzen hat dies für die Abrechnung und auch die Haftung des Rechtsanwalts? Muss zwischen Vereinbarungen für Beratungen und Vertretungen unterschieden werden? Wo hört die Beratung gebührenrechtlich auf und fängt die Vertretung an? Darf man Muster verwenden? Gerichtet an: Das Seminar richtet sich an qualifizierte Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsfachwirte (oder solche, die es werden wollen). Auch Anwälte sind herzlich willkommen. Vorkenntnisse in den angesprochenen Teilgebieten sind unbedingt erforderlich.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Vorkenntnisse im RVG sind erforderlich.
Meinungen
Dozenten
Sabine Jungbauer
gepr. Rechtsfachwirtin
Die Referentin besitzt eine 25-jährige Berufserfahrung. Sie war 13 Jahre in einer renommierten Medien- und Sportrechtskanzlei tätig und arbeitet zur Zeit in einer international tätigen Patent- und Markenrechtskanzlei. Hier ist Sie für Kostensachen und Zwangsvollstreckung zuständig. Sie verfügt über umfangreiches praktisches Wissen, das sie lebendig in ihre Seminare einbringt. Sie ist seit 1992 aktiv im Prüfungs- und Ausbildungswesen tätig. Zahlreiche Veröffentlichungen von Fachliteratur.
Inhalte
Bereits seit dem 01.07.2006 soll der Rechtsanwalt in Beratungsmandaten die Vergütung vereinbaren. Viele RAe verzichten hierauf. Welche Konsequenzen hat dies für die Abrechnung und auch die Haftung des Rechtsanwalts? Muss zwischen Vereinbarungen für Beratungen und Vertretungen unterschieden werden? Wo hört die Beratung gebührenrechtlich auf und fängt die Vertretung an? Darf man Muster verwenden? Welche Formulierungen sind mit Vorsicht zu genießen, welche führen zur Unwirksamkeit der Vereinbarung? Was ist zu beachten, wenn man ein Erfolgshonorar vereinbaren will? Diese und viele Fragen mehr beantwortet Sabine Jungbauer, gepr. Rechtsfachwirtin.
Schwerpunkte:
- Änderungen zum 01.07.2008
- Textform – eMail, SMS oder Fax?
- Folgen der fehlerhaften Vereinbarung
- Vergütungsvereinbarung und PKH
- Inhalt der Vergütungsvereinbarung
- „andere“ Vereinbarungen
- Formulierungsvorschläge
- Hinweispflichten
- Checkliste
- §§ 3a, 4a und 4b RVG
- Erfolgshonorarverbot und Ausnahmen (Überblick)
- Wie transparent muss die Vereinbarung sein?
- Ausschluss der Rückforderung
- unangemessen hohe bzw. sittenwidrige Vergütung
- Einzelfall-Rechtsprechung zur Vergütungshöhe
Das Seminar ist Element des Lehrgangs Sachbearbeiter Kostenrecht II. Kann aber auch einzeln gebucht werden.
In Verbindung mit folgenden Seminaren kann ein Zertifikat zum Sachbearbeiter Kostenrecht II erworben werden:
Kostenfestsetzungsverfahren
RVG Spezial
Zusätzliche Informationen
Maximale Teilnehmerzahl: 24
Vergütungsvereinbarung nach dem RVG