Verhinderungspflege § 39 SGB XI
Seminar
In Schwerte
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
Schwerte
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Unterrichtsstunden
7h
Gerichtet an: Geschäftsführer und Pflegedienstleitungen ambulanter, stationärer und teilstationärer Einrichtungen, interessierte Mitarbeiter sowie Pflegebedürftige und Angehörige
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Dozenten
Petra Savelli
Pflegemanagement
siehe www.fortbildungvorort.de
Inhalte
Das Leistungspotential der sozialen Pflegeversicherung voll ausschöpfen
§ 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden im Allgemeinen als „Teilkaskoversicherung“ bezeichnet und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Dabei birgt aber gerade die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) als Leistung der sozialen Pflegeversicherung ein nicht unerhebliches Ertragspotenzial von bis zu 1510,- € pro Pflegebedürftigen / Kalenderjahr. Manche Stimmen behaupten, dass einige Pflegedienste 10 bis 20 Prozent ihres gesamten Umsatzes aus dem § 39 SGB XI generieren.
Da die Pflegeperson nicht aus explizit definierten Gründen an der Pflege verhindert sein muss, ermöglicht es der § 39 SGB XI die Versorgungssituation des Pflegebedürftigen zu verbessern und pflegende Angehörige zu entlasten. Durch die Beratungseinsätze können Sie die gewonnen Informationen direkt an die Pflegebedürftigen und Angehörigen weitergeben und so bereits mögliche Aufträge generieren. Eine eigens durchgeführte Befragung von 3 Pflegekassen und 4 Ambulanten Pflegediensten bestätigt den Tenor, dass dieses Budget nur spärlich oder gar nicht in Anspruch genommen oder erwirtschaftet wird und als ungenutztes Budget brach liegt.
Sie erfahren alles zum Thema Verhinderungspflege, angefangen bei den Anspruchsvoraussetzungen bis hin zu konzeptionellen Überlegungen wie Sie die Verhinderungspflege aus ihrem "Dornröschchenschlaf" erwecken können.
Zusätzliche Informationen
Wichtiger HInweis: In diesem Seminar werden Ihnen praktische Fallbeispiel erläutert. Darüberhin werden Sie zur aktiven Teilnahme eingeladen, bitte bringen Sie dazu einen Taschenrechner mit.
Maximale Teilnehmerzahl: 12
Kontaktperson: Margarete Stöcker M.A.
Verhinderungspflege § 39 SGB XI