Vollstreckung von Bußgeldbescheiden der Jobcenter und Arbeitsagenturen

Seminar

In Berlin

190 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

  • Dauer

    1 Tag

Jobcenter und Arbeitsagenturen sind seit 2013 zunehmend selbst für die Vollstreckung ihrer Bußgeldbescheide zuständig. Das zusätzliche Verfahren stellt die Mitarbeiter vor neue fachliche Anforderungen. Im Seminar werden die Abweichungen von der Verwaltungsvollstreckung und die Besonderheiten der Vollstreckung von Bußgeldbescheiden erläutert. Größter Wert wird auf praxisnahe, kostengünstige und rasche Ergebnisse gelegt. Schwerpunkte des Seminars sind die Anordnung der Erzwingungshaft, Hemmung der Vollstreckungsverjährung und das häufig parallele Verbraucherinsolvenzverfahren des Schuldners. Für Mitarbeiter, die bereits das Seminar VLB268 besucht haben, erübrigt sich eine erneute Teilnahme.

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Berlin
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auf Anfrage

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Inhalte

Schwerpunkte: Das Jobcenter als Vollstreckungsbehörde Rechtskraft als allgemeine Vollstreckungsvoraussetzung, Folgen von Zustellungsmängeln Vollstreckung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verrechnung von Teilleistungen und Zahlungserleichterungen Unauffindbarkeit des Vollstreckungsschuldners Vollstreckung im Ausland (Vollstreckungshilfeabkommen) Erzwingungshaftverfahren als Beugemaßnahme Umwandlung der Geldbuße in Arbeitsauflagen Hemmung der Vollstreckungsverjährung Vollstreckung trotz Verbraucherinsolvenzverfahren Vollstreckung gegen juristische Personen Vollstreckung in den Nachlass

Zusätzliche Informationen

0908SOB065T

Vollstreckung von Bußgeldbescheiden der Jobcenter und Arbeitsagenturen

190 € zzgl. MwSt.