Vordienstzeiten nach §§ 10 - 12 BeamtVG bei der Beamtenversorgung in der Praxis
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
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Dauer
1 Tag
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Beginn
Juli
Der Druck auf die öffentlichen Haushalte nimmt ständig zu. Davon sind auch Beamtenbesoldung und Beamtenversorgung betroffen. Daher werden u. a. die §§ 10 - 12 BeamtVG über die Anrechnung von Ausbildungszeiten und Zeiten beruflicher Erfahrungen grundsätzlich restriktiver gehandhabt. Das dabei erforderliche Ermessen wird daher oft nicht entsprechend dem Gesetz ausgeübt. Dies betrifft auch die Aufsichtsbehörden. Soweit die Länder seit 2009 eigene Vorschriften erlassen haben (z. B. Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen) bzw. das BeamtVG in wortgleiche Landesregelungen übertragen haben (z. B. Bremen, Saarland, Niedersachsen, Hessen, Hamburg und Schleswig-Holstein) gilt dies uneingeschränkt auch dort. Die Folgen sind viele Klagen Betroffener und eine reichhaltige und einhellige Rechtsprechung. Im Seminar sollen die Anrechnungsvorschriften und insbesondere das dabei erforderliche Ermessen anhand der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der einschlägigen Fachliteratur intensiv erörtert und ihre praktische Anwendung geübt werden. Konkrete Beispielfälle von Teilnehmern sind ausdrücklich erwünscht.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Zusätzliche Informationen
Vordienstzeiten nach §§ 10 - 12 BeamtVG bei der Beamtenversorgung in der Praxis