Vordienstzeiten nach §§ 10 - 12 BeamtVG bei der Beamtenversorgung in der Praxis

Seminar

In Berlin

190 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

  • Dauer

    1 Tag

  • Beginn

    Juli

Der Druck auf die öffentlichen Haushalte nimmt ständig zu. Davon sind auch Beamtenbesoldung und Beamtenversorgung betroffen. Daher werden u. a. die §§ 10 - 12 BeamtVG über die Anrechnung von Ausbildungszeiten und Zeiten beruflicher Erfahrungen grundsätzlich restriktiver gehandhabt. Das dabei erforderliche Ermessen wird daher oft nicht entsprechend dem Gesetz ausgeübt. Dies betrifft auch die Aufsichtsbehörden. Soweit die Länder seit 2009 eigene Vorschriften erlassen haben (z. B. Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen) bzw. das BeamtVG in wortgleiche Landesregelungen übertragen haben (z. B. Bremen, Saarland, Niedersachsen, Hessen, Hamburg und Schleswig-Holstein) gilt dies uneingeschränkt auch dort. Die Folgen sind viele Klagen Betroffener und eine reichhaltige und einhellige Rechtsprechung. Im Seminar sollen die Anrechnungsvorschriften und insbesondere das dabei erforderliche Ermessen anhand der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der einschlägigen Fachliteratur intensiv erörtert und ihre praktische Anwendung geübt werden. Konkrete Beispielfälle von Teilnehmern sind ausdrücklich erwünscht.

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Berlin
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JuliAnmeldung möglich

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Inhalte

Schwerpunkte: Sinn des Ermessens in Rechtsvorschriften Konkretisierung des Ermessens bei §§ 10 - 12 BeamtVG und den parallelen Ländervorschriften Generelles über Ermessensfehler (Ermessensfehlgebrauch, -nichtgebrauch und -ausfall) Kernaussagen aus der Rechtsprechung des BVerwG zu §§ 11 ff. BeamtVG Typische Fehler der Festsetzungsstellen Wie kann man derartige Fehler vermeiden?

Zusätzliche Informationen

0702PEA160Z

Vordienstzeiten nach §§ 10 - 12 BeamtVG bei der Beamtenversorgung in der Praxis

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