Vorweggenommene Erbfolge/Überlassung und Sozialhilferegress nach der Reform
Seminar
In Berlin und Stuttgart
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Fortgeschritten
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Ort
Das Seminar beschäftigt sich mit der Problematik, inwieweit sozialhilfeberechtigte Personen (SGB XII bzw. SGB II, Hartz IV) Vermögenswerte "sozialhilfefest" übertragen bzw. übertragen bekommen können. Hier werden insbesondere folgende Fragen behandelt: Welches eigene Vermögen muss der Sozialhilfeberechtigte verwerten, welches Vermögen wird "geschont"? Welche Regress- und Haftungsgefahren beste...
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
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Meinungen
Inhalte
Dr. Sebastian Franck, LL.M., Notar, Neu-Ulm
Zum Inhalt:
Das Seminar beschäftigt sich mit der Problematik, inwieweit sozialhilfeberechtigte Personen (SGB XII bzw. SGB II, Hartz IV) Vermögenswerte "sozialhilfefest" übertragen bzw. übertragen bekommen können. Hier werden insbesondere folgende Fragen behandelt: Welches eigene Vermögen muss der Sozialhilfeberechtigte verwerten, welches Vermögen wird "geschont"? Welche Regress- und Haftungsgefahren bestehen seitens des Sozialhilfeträgers? Welche Ansprüche kann der Sozialhilfeträger überleiten?
Allgemeine Hinweise:
Gebühr: Eintagesseminare 5 Std. eff. € 111,-; Zweitagesseminare 10 Std. eff. € 222,-;
jeweils zzgl. USt. inkl. Fortbildungsurkunde und Skriptum in elektronischer Form
Seminarzeiten: Fr. 13.00-18.15 Uhr; Sa. 09.00 - 14.30 Uhr
Skript (gebunden) ohne Teilnahme je 24,90 € zzgl. USt. und € 2,50 Versandkosten (Auslieferung ab erstem Seminartermin!)
Vorweggenommene Erbfolge/Überlassung und Sozialhilferegress nach der Reform