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Waffensachkundeprüfung §7 WaffG
Kurs
In Murnau ()
Beschreibung
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Kursart
Kurs
-
Unterrichtsstunden
16h
Nachweis der Waffensachkunde nach §7 WaffG. Gerichtet an: Sportschützen
Hinweise zu diesem Kurs
Mindestalter: 18 Jahre Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift Rechtzeitige Anmeldung zum Lehrgang (die Teilnehmer sind 14 Tage vor Lehrgang an das Landratsamt zu melden)
Meinungen
Inhalte
- in Kochel am See
Ausbildung:
- Praktische Ausbildung an verschiedenen Kurz- und Langwaffen
- Theorie im Unterrichtsraum
- 16stündige Ausbildung an zwei Tagen (Wochenende)
- max. 10 Lehrgangsteilnehmer
Prüfung
- Sichere Handhabung der Waffen beim Teilladen, Fertigladen und Entladen
- Nachweis der Schießfertigkeit
- Schriftliche Prüfung (ggf. mündliche Prüfung)
Wir bilden Sie nach §7 Waffengesetz aus (Lehrgänge zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition).
Sie erhalten ausreichende Kenntnisse
1. über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands,
2. auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses
3. über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen.
Die Waffensachkundeschule Oberland ist staatlich anerkannt.
Die Prüfung (Theorie und Praxis) wird vor einem behördlich anerkannten Prüfungsausschuss abgelegt und gilt für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes.
Waffensachkundeprüfung §7 WaffG