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Weiterbildung - Fachkunde nach § 4 Deponieverordnung
Kurs
In Magdeburg ()
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Dauer
2 Tage
Die Deponieverordnung schreibt vor, dass der Deponie-betreiber sicherzustellen hat, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung der Deponie verantwortlichen Personen sowie das sonstige Personal durch geeignete Fortbildung über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügen. Die Anforderungen nach Satz 1 sind für Deponien der Klasse 0, I oder II nach den Nummern 6.3 und 6.5 der TA Siedlungsabfall und für Deponien der Klasse III oder IV nach den Nummern 5.3 der TA Abfall definiert. Gerichtet an: Für Betriebsleiter und verantwortliche Personen im Deponiebetrieb
Hinweise zu diesem Kurs
Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen haben mindestens alle zwei Jahre, an Lehrgängen teilzunehmen.
Meinungen
Themen
- Gefahrstoffe
- Deponie
- Umweltrisiken
- Kreislaufwirtschaft
- Schadstoffe
Inhalte
Die Seminarschwerpunkte entsprechen den in der Deponieverordnung geforderten Inhalten und wurden mit dem Umweltministerium Sachsen-Anhalt abgestimmt.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Zusätzliche Informationen
Weiterbildung - Fachkunde nach § 4 Deponieverordnung