Weiterbildung Fahrer im Güterkraftverkehr (gemäß §5 BKrFQG, EU-Berufskraftfahrer Richtlinie)
Kurs
In Gera
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Gerichtet an
Für arbeitnehmer
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Ort
Gera
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Unterrichtsstunden
35h
Gerichtet an: Für alle Fahrzeugführer im Güterkraftverkehr die im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1, C1E; C; CE sind (Berufskraftfahrer).
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
EU-Richtlinie 2003/59/EG schreibt zukünftig den Erwerb eines Befähigungsnachweises für alle beruflichen LKW- und Busfahrer vor, zusätzlich zum Führerschein. Dies gilt für Personen, die beruflich Bus fahren wollen und ihren entsprechenden Führerschein nach dem 10.09.2008 und Personen, die beruflich LKW fahren wollen und ihren entsprechenden Führerschein nach dem 10.09.2009 erwerben. Danach ist jeweils nach 5 Jahren eine Fortbildung vorgeschrieben. Für alle Personen, die beruflich Bus oder LKW fahren wollen und ihren entsprechenden Führerschein vor den genannten Stichtagen erworben haben, gilt die Besitzstandswahrung. Sie müssen nach jeweils 5 Jahren an der Fortbildung teilnehmen, beim ersten Fristablauf sind Verkürzungen oder Verlängerungen möglich.
Weiterbildung Fahrer im Güterkraftverkehr (gemäß §5 BKrFQG, EU-Berufskraftfahrer Richtlinie)