Weiterbildung für Inhaber des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG, Umgang mit Airbags und Gurtstraffern

Kurs

In Neuhof

220 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Gerichtet an

    Für arbeitnehmer

  • Ort

    Neuhof

  • Dauer

    1 Tag

  • Beginn

    nach Wahl

Die Technik in Kraftfahrzeugen unterliegt einer stetigen Weiterentwicklung, was gestern Stand der Technik war, ist heute veraltet, die Zukunftsmusik von gestern ist heute Realität. Und genau so wie die Technik sich weiterentwickelt, so wandelt sich auch die Gesetzgebung. Im Rahmen der weiteren Harmonisierung der nationalen Gesetze in Europa stehen große Veränderungen im Bereich der pyrotechnischen Gegenstände im Kfz an. Damit Sie im täglichen Geschäft auf dem Laufenden sind, frischen Sie Ihren Wissensstand auf und informieren Sie sich bei uns über alle Neuerungen. Gerichtet an: Inhaber des Befähigungsscheines §20 SprengG für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen als Sicherungseinrichtung in Kfz

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Neuhof (Hessen)
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36119

Beginn

nach WahlAnmeldung möglich
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Hinweise zu diesem Kurs

Gültiger Befähigungsschein §20 SprengG

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Meinungen

Dozenten

Hans-Peter Zirfas

Hans-Peter Zirfas

Airbagtechnologie / Sprengstoffrecht

Inhalte

Neuregelungen der Rechtsvorschriften nach dem 4. Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes

Änderung der 2.SprengV, Lagerung

Rechtsgrundlagen

  • Sprengstoffgesetz
  • Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Rechtsvorschriften über das Erwerben, Überlassen an Andere, Aufbewahren, Verwenden und die Verbringung explosionsgefährlicher Stoffe

  • Zulassung
  • Erlaubnis
  • Befähigungsschein
  • Anzeigepflichten
  • Schutzvorschriften, Verbote
  • Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften
  • Aufbewahrungsvorschriften
  • Beförderungsvorschriften für begrenzte Mengen gefährlicher Güter der Klassen 1 und 9

Neu- und Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der pyrotechnischen Gegenstände als Sicherheitseinrichtungen in Kfz

  • Pyrotechnische Sätze, Zusammensetzung, Eigenschaften
  • Pyrotechnische Gegenstände, Weiterentwicklung, Aufbau, Wirkungsweise
  • Verwendung (Airbaggasgeneratoren, Gurtstraffer, Batterieklemmen, Kopfstützen
  • Zulassung, Klassifizierung

Sicherheitstechnische Hinweise nach dem Stand der Technik

  • Betriebsanweisungen, Arbeitssicherheit

Praktische Demonstration, Zündung von Airbags, Airbaggasgeneratoren, Gurtstraffern

Zusätzliche Informationen

Maximale Teilnehmerzahl: 20

Weiterbildung für Inhaber des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG, Umgang mit Airbags und Gurtstraffern

220 € zzgl. MwSt.