WHG-Fachbetrieb - Sachkundelehrgang für das verantwortliche Personal (§ 62, Abs. 4, Pkt. 4 WHG)

Kurs

In Krefeld

295 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Ort

    Krefeld

  • Unterrichtsstunden

    8h

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nur von überwachten Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instandgehalten und gereinigt werden. Neben der nötigen Geräteausrüstung und einem überwachungsvertrag mit einer technischen überwachungsorganisation braucht ein solcher Fachbetrieb sachkundige Mitarbeiter, um die Arbeiten ausführen zu dürfen. Die Eignung als Fachbetrieb muss nach § 62 WHG (neu) von einer akkreditierten Sachverständigen-Organisation festgestellt werden.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Krefeld (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Bökendonk 15-17, 47809

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Kurszielgruppe: Der Lehrgang richtet sich an operativ tätige Führungskräfte mit einer technischen Ausbildung und mehrjährigen Berufspraxis, die für ihr Unternehmen die Zulassung zum WHG-Fachbetrieb anstreben. Außerdem ist er geeignet für bereits tätige Sachkundige, die ihr Wissen auffrischen bzw. erneuern wollen.

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Kursinhalt

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nur von überwachten Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instandgehalten und gereinigt werden. Neben der nötigen Geräteausrüstung und einem überwachungsvertrag mit einer technischen überwachungsorganisation braucht ein solcher Fachbetrieb sachkundige Mitarbeiter, um die Arbeiten ausführen zu dürfen. Die Eignung als Fachbetrieb muss nach § 62 WHG (neu) von einer akkreditierten Sachverständigen-Organisation festgestellt werden.



Modulares Ausbildunfskonzept


Aufbauend auf dem hier angebotenen Grundkurs werden die Aufbaukurse

  • Arbeiten an BEhältern und Rohrleitungen
  • Arbeiten an Heizölbehälter-Anlagen
  • Herstellen und Beschichten von Dichtflächen

angeboten





Ihr Nutzen
Mit dem erfolgreichen Abschluss erlangt jeder Teilnehmer die geforderte Sachkunde. Unternehmer können nachweisen, dass Ihr Personal über die geforderte Qualifikation gemäß § 62 WHG verfügt.



Der Lehrgang

  • erfüllt die Anforderungen, die von den überwachungsorganisationen an die Ausbildung der Mitarbeiter gestellt werden.
  • kann als Grundausbildung oder als Auffrischungslehrgang genutzt werden. Das ist zu empfehlen, da die Prüfbeauftragten der überwachungsorganisationen alle zwei Jahre die Sachkunde der Mitarbeiter überprüfen.
  • wird von einem Referenten geleitet, der anerkannter Sachverständiger aus dem Bereich des technischen Umweltschutzes ist.


Prüfung
Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch die WHG/VAwS-Sachverständigen-Organisation Perakus e. V.



Kurszielgruppe:
Der Lehrgang richtet sich an operativ tätige Führungskräfte mit einer technischen Ausbildung und mehrjährigen Berufspraxis, die für ihr Unternehmen die Zulassung zum WHG-Fachbetrieb anstreben. Außerdem ist er geeignet für bereits tätige Sachkundige, die ihr Wissen auffrischen bzw. erneuern wollen.

Kursschwerpunkte
  • NEUES zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Grundlagen des Wasserrechts beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Rechtliche Grundlagen
  • übergreifende und angrenzende Rechtsgebiete
  • Fachbetriebe nach § 62, Abs. 4, Pkt.4 WHG
  • Wasserrechtliche Genehmigungen und Zulassungen
  • Umsetzung der wasserrechtlichen Vorschriften in der Praxis
  • Betreiberpflichten

WHG-Fachbetrieb - Sachkundelehrgang für das verantwortliche Personal (§ 62, Abs. 4, Pkt. 4 WHG)

295 € zzgl. MwSt.