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Wiederholungsunterweisung für sachkundige Aufsichtspersonen in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht)
Kurs
Online
Beschreibung
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Kursart
Intensivkurs
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Niveau
Mittelstufe
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Methodik
Online
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Unterrichtsstunden
8h
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Dauer
1 Tag
Der Gesetzgeber schreibt eine jährliche Wiederho-lung der Unterweisung für die Sachkunde der „Sachkundigen Aufsichtsperson in Versammlungsstätten“ vor. Zu finden ist dies in der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. der jeweiligen Landesverordnung z.B. der Sonder-bauverordnung. Im Arbeitsschutzgesetz und die BGV A1 geben die Vorgehensweise vor.
Wichtige Informationen
Dokumente
- A8.1 LVQ Versammlung
Hinweise zu diesem Kurs
Aktualisierung der Sachkunde „Aufsicht führende Person in Versammlungsstätten“
Unternehmer und Führungskräfte, beratene Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärz-te
Technische Leiter und Verantwortliche für Pro-duktions- und Veranstaltungstechnik, Produkti-onsleiter
Betreiber, Agenturen
Personen die die zweitägige Schulung zur sachkundigen Aufsichtsperson besucht haben
Sachkunde „Aufsicht führende Person in Versammlungsstätten“
Meinungen
Themen
- Arbeitssicherheit
- Veranstaltung
- Veranstaltungstechnik
- Theater
- Produktionstechnik
- Technik
- Sachkunde
- Aufsicht
- Ausstellung
- Ausstellungssicherheit
- Versammlungsstätten-VO
- Bauverordnung
- Ausstellungsräume
- Sonderbauten
- Konzerthaus
- Schulaula
- Stadthalle
- Großveranstaltung
- Aufsichtsperson
- Kölner Algorithmus
Dozenten
N.N. N.N.
Produktrecht
Inhalte
Der Gesetzgeber schreibt eine jährliche Wiederholung der Unterweisung für die Sachkunde der „Sachkundigen Aufsichtsperson in Versammlungsstätten“ vor. Zu finden ist dies in der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. der jeweiligen Landesverordnung z.B. der Sonderbauverordnung. Im Arbeitsschutzgesetz und die BGV A1 geben die Vorgehensweise vor.
Wiederholungsunterweisung für sachkundige Aufsichtspersonen in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht)